Verbesserten Zugang zur Isar zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Haimo Liebich, Bettina Messinger und Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 21.9.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 21.9.2018 Folgendes beantragt:
[italic]„Zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke werden folgende, vergleichsweise schnell umsetzbare Maßnahmen geprüft:
-Auslichten der kleineren Gehölze in den Maximiliansanlagen zur Isar hin, damit die Isar wieder sichtbarer wird und der Gartencharakter der Anlage wieder besser zur Geltung kommt.
-Sensible Öffnungen durch Abstufungen zur Isar auf der rechten Seite, damit das natürlich entstandene Kiesbett und der Fluss besser erreicht werden können. Damit würden auch weitere kostenlose Bademöglichkeiten geschaffen.
-Schaffung von weiteren und breiteren Treppenabgängen an den Ufermauern auf der linken Seite der Isar. Dadurch würde ebenfalls ein Zugang zur Isar ermöglicht.
-Öffnung von Hangbächen in den Maximiliansanlagen, die in Betonröhren liegen. Dies würde der Ökologie nutzen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ihr Antrag wurde dem Baureferat zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Nachdem mittlerweile alle Stellungnahmen der relevanten Dienststellen vorliegen, können wir zu Ihrem Antrag Folgendes mitteilen:
Zu Punkt 1:
Auslichten der kleineren Gehölze in den Maximiliansanlagen zur Isar hin, damit die Isar wieder sichtbarer wird und der Gartencharakter der Anlage wieder besser zur Geltung kommt.
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat hierzu ausgeführt:„1) Die Maximiliansanlagen sind Eigentum des Freistaats Bayern, für Planungen (z. B. Parkpflegewerk) und Maßnahmen (z. B. Gehölzauslichtungen) in der Grünanlage ist die Gärtenabteilung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) verantwortlich. 2) Das angesprochene Parkpflegewerk wird von der BSV in eigener Zuständigkeit erstellt und umgesetzt. Dies wurde vom Vertreter der BSV so in der Flussrunde bestätigt.
3) Auslichtungsmaßnahmen der BSV im Gesamtgartenkunstwerk Maximiliansanlagen werden aus dem genannten Parkpflegewerk abgeleitet. Im Übrigen gelten die Ausführungen der UNB hierzu.“
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Mit dem Auslichten kleinerer Gehölze entlang des Isarufers zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke besteht Einverständnis.“
Das Baureferat hat die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen gebeten, die gewünschten Maßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) umzusetzen.
Zu Punkt 2:
Sensible Öffnungen durch Abstufungen zur Isar auf der rechten Seite, damit das natürlich entstandene Kiesbett und der Fluss besser erreicht werden können. Damit würden auch weitere kostenlose Bademöglichkeiten geschaffen.
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt in seiner Funktion als Wasserrechtsbehörde nimmt zur Bademöglichkeit wie folgt Stellung:
„Das Baden ist nach der derzeit gültigen Bade- und Bootverordnung sowie nach der geplanten Novellierung in dem Abschnitt zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke verboten.
Der Abschnitt, in dem das Baden erlaubt ist, befindet sich erst 200 m nördlich (unterstrom) der Max-Joseph-Brücke und erstreckt sich auf der rechten Uferseite bis 200 m südlich (oberstrom) des Oberföhringer Wehrs. Auch der vom Stadtrat mit Eckdatenbeschluss vom 15.6.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06218) zur Badenutzung geplante erweiterte Bereich nach Süden erstreckt sich erst von der Max-Joseph-Brücke bis 200 m südlich des Oberföhringer Wehrs. Das im Zuge der geplanten Novellierung der Bade- und Bootverordnung erstellte Haftungsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass das Baden aufgrund der Wehranlagen, Regenauslässe, des Auer Mühlbach Zulaufs und der damit verbundenen Gefahren, u. a. auchhervorgerufen durch schwallartige Pegelanstiege, in dem Bereich zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke nicht erlaubt werden soll. Dies wurde ebenfalls vom Stadtrat im Eckdatenbeschluss vom 15.6.2016 beschlossen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt kann daher die Schaffung von Zugängen zur Isar für Bademöglichkeiten in dem Abschnitt zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke nicht befürworten.“
Zu Punkt 3:
Schaffung von weiteren und breiteren Treppenabgängen an den Ufermauern auf der linken Seite der Isar. Dadurch würde ebenfalls ein Zugang zur Isar ermöglicht.
Antwort:
Die hierzu notwendigen baulichen Eingriffe an der linken Seite der Isar werden von der Unteren Denkmalschutzbehörde wie folgt beurteilt: „Im Bereich zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke befinden sich zahlreiche Einzelbaudenkmäler, Ensembles und das Gartendenkmal ‚Maximilians- und Gasteig-Anlagen‘.(…) An der linken Isarseite befindet sich das Ensemble ‚Widenmayerstraße‘. Ein Teil der Kaimauern dort ist zudem als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste der LHM eingetragen und wird dort wie folgt beschrieben: ‚Kaimauern im inneren Stadtbereich und bei den Isarinseln, künstlerische Gestaltung der Zeit um 1900 weisen auf: die Uferschutzmauern an der Widenmayerstraße und gegenüber beiderseits der Prinzregentenbrücke (nördlich ca. 100 m, südlich bis in die Nähe des Elektrizitätswerks, Max-Planck-Straße 2), ferner die Schutzmauern an der Erhardtstraße in ganzer Länge und beiderseits der Museumsinsel sowie am Ostufer von der Reichenbachbrücke im Süden bis zur Uferterrasse neben dem Müllerschen Volksbad, zudem der Damm mit Überlauf zwischen Cornelius- und Reichenbachbrücke‘. Ob hier die beantragten Veränderungen denkmalverträglich umgesetzt werden können, kann nur nach Vorlage von ersten Entwurfsskizzen geprüft werden.“
Die Schaffung von zusätzlichen Treppenabgängen entlang der sogenannten innerstädtischen Isar wird im Zuge der vom Stadtrat beauftragten Machbarkeitsuntersuchung für eine „Promenade am Fluss“ untersucht. Grundlage für diese Machbarkeitsuntersuchung ist die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführte verkehrliche Untersuchung. Diese soll dem Stadtrat, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019, zur Entscheidung vorgelegt werden. Sobald die Entscheidung des Stadtrates über die verkehrlichen Voraussetzungen vorliegt, kann das Baureferat mit der Machbarkeitsuntersuchung „Promenade am Fluss“ beginnen. Nach Vorlie-gen der entsprechenden Ergebnisse kann dann geprüft werden, ob diese auch in dem Abschnitt zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke sinnvoll umgesetzt werden können.
Zu Punkt 4:
Öffnung von Hangbächen in den Maximiliansanlagen, die in Betonröhren liegen. Dies würde der Ökologie nutzen.
Antwort:
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen nimmt wie folgt Stellung:
„Mit den ‚Hangbächen‘ sind wohl die Hangquellen gemeint, die an manchen Stellen im Uferhang zu Tage treten. Diese Quellen wurden bereits beim Bau der Maximiliansanlagen ab 1857 mit kleinen Brunnenbauwerken gefasst und unterirdisch abgeleitet. Ohne diese Maßnahme wäre die Anlage von Wegen und Pflanzungen in diesem Bereich nicht möglich gewesen. Die Quellen fördern beständig sehr viel Wasser zu Tage, das bei freiem Lauf in diesem steilen Gelände unweigerlich zu Erosionen im Hang und zu Wurzelausspülungen an den Gehölzen führen würde. Zudem müssten Bachläufe unter den bestehenden historischen Wegen hindurchgeführt werden, was einen nicht unerheblichen baulichen Aufwand und einen Eingriff in die historische Substanz mit sich bringen würde. Aus diesen Gründen können wir diesem Vorhaben nicht zustimmen.“
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.