Armut in München
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 11.1.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 11.1.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Leider ist das Thema Armut, Altersarmut und Kinderarmut ein wachsendes Problem in München.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Gibt es detaillierte Zahlen zur Altersarmut in der Stadt nach Stadtvierteln?
2. Gibt es detaillierte Zahlen zur Altersarmut in der Stadt nach Geschlecht? 3. Wie verhält sich die Armut bei den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II nach Familiengröße?
4. Wie viele kinderreiche Familien leben in diesen Bedarfsgemeinschaften? 5. Gibt es Zahlen für die Stadtviertel hierzu?“
Die Anfrage konnte innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist nicht erledigt werden, da die notwendigen Auswertungen Zeit in Anspruch nehmen, da sie von verschiedenen Dienststellen des Sozialreferates erbracht und zudem mit Querschnittsstellen (z. B. der Gleichstellungsstelle für Frauen) abgestimmt werden müssen. Darüber haben wir Sie mit Schreiben vom 29.1.2019 informiert.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.1.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeister im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Gibt es detaillierte Zahlen zur Altersarmut in der Stadt nach Stadtvierteln?
Antwort:
Der Monitoringbericht des Sozialreferates bietet einen Gesamtüberblick über die soziale Lage und Entwicklung der Landeshauptstadt München. Die Analyse erfolgt auf der räumlichen Ebene von insgesamt 114 Stadtbezirksteilen. Eine der knapp 30 erhobenen Variablen ist der „Anteil der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter an der über 64-jährigen Bevölkerung“. Nach diesem Bericht liegt der Anteil der Personen, die Grundsicherung beziehen, je nach Stadtbezirksteilen zwischen 0,9% und 20,5%. Gesamtstädtisch sind es 5,6% (Stand 31.12.2017). Mehr Information über die Verteilung über die 114 Stadtbezirksteilen erhalten Sie im Internet auf der Seite des Sozialreferates unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Leitung-und-Zentrale/Sozialplanung.Der Bezug von Grundsicherung im Alter beschreibt allerdings nur einen Teil der Armut. Nach einer Definition der EU sind von einem erhöhten Armutsrisiko alle Personen betroffen, die von weniger als 60% des mittleren (medianen) Nettoeinkommens und damit unter der Armutsschwelle leben. Über den Anteil der Personen, die von diesem erhöhten Armutsrisiko in München betroffen sind, stehen dem Sozialreferat keine Daten auf der Ebene von Stadtvierteln zur Verfügung. Grundlage der Berechnung sind Befragungen wie z. B. die Befragung zur sozialen und gesundheitlichen Lage in München (BesogeLa). Diese lassen aufgrund der Stichprobengröße keine repräsentativen Aussagen auf der Stadtbezirksebene zu. Ergebnis der Befragung im Jahr 2016 war, dass die Münchner Armutsschwelle bei 1.350 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt lag. Um die Einkommenssituation von Haushalten unterschiedlicher Größe vergleichbar zu machen, werden die Haushaltsnettoeinkommen jeweils in sogenannte bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen umgerechnet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass durch gemeinsames Wirtschaften von mehreren Haushaltsmitgliedern der Bedarf nicht proportional mit der Anzahl der Personen steigt. Dabei wird die erste Person im Haushalt mit dem Faktor 1,0 gewichtet, jeder weitere Erwachsene und jeder Jugendliche ab 14 Jahren mit 0,5 und Kinder unter 14 Jahren mit 0,3. Nach dieser Definition waren in München im Jahr 2016 27% der Menschen ab 65 Jahren von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen.
Frage 2:
Gibt es detaillierte Zahlen zur Altersarmut in der Stadt nach Geschlecht?
Antwort:
Zu der Verteilung von Armut nach Geschlecht liegen dem Sozialreferat belastbare Daten der sozialen Mindestsicherung vor. So waren von den insgesamt 15.292 Personen 8.423 Frauen (bzw. 55%) und 6.869 Männer. In der Altersgruppe ab 65 Jahren beziehen in München 5,5% der Frauen und 5,9% der Männer Grundsicherung im Alter (Stand 30.11.2018).
Frage 3:
Wie verhält sich die Armut bei den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II nach Familiengröße?
Antwort:
Im September 2018 waren von den insgesamt 37.567 Bedarfsgemeinschaften im SGB II 13.283 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren. Dies entspricht einem Anteil von gut 35%. Von diesen sind wiederum 44% BG mit einem Kind, 33% BG mit zwei Kindern und 23% BG mit drei Kindern und mehr.
Je höher die Anzahl der Kinder, die in einem Haushalt leben, desto häufiger beziehen sie SGB II-Leistungen. Bei Haushalten mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren ist in München jede fünfte Familie im SGB II-Leistungsbezug. Haushalte von Alleinerziehenden sind davon besonders betroffen.
Frage 4:
Wie viele kinderreiche Familien leben in diesen Bedarfsgemeinschaften?
Antwort:
Wenn man davon ausgeht, dass eine Familie mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren in Deutschland als kinderreich gilt, dann beziehen knapp 3.000 Familien SGB II-Leistungen.
Frage 5:
Gibt es Zahlen für die Stadtviertel hierzu?
Antwort:
Das Sozialreferat hat auf der Stadtviertelebene keine belastbaren Zahlen über kinderreiche Familien. Das Sozialmonitoring (siehe Antwort zu Frage 1) enthält für 114 Stadtbezirksteile die Variable Kinder unter 15 Jahre im SGB II-Bezug.