Zwischennutzung am Elisabethmarkt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Renate Kürzdörfer, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 6.12.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Sie fordern mit dem oben genannten Antrag die Landeshauptstadt München, Markthallen München (MHM), auf:
„(…) leer stehende Marktstände (auf dem Markt am Elisabethplatz) für den Zeitraum bis zum Umzug auf die Fläche in der Arcisstraße Künstlern und Kreativen zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Begründung:
Auf dem Elisabethmarkt sind aktuell Marktstände nicht besetzt. Aufgrund der anstehenden Baumaßnahme und der Errichtung des Interimsstandortes für die verbliebenen HändlerInnen werden kurzfristig keine neuen MieterInnen für die Stände akquiriert.(…)
Räume für Künstler oder Kreative sind gesucht, Leerstand gilt es zu vermeiden. Gerade im Fall des Elisabethmarkts bietet es sich an, Marktstände an KünsterInnen oder/und Kreative zu vergeben, die mit ihren Produkten das Angebot des Lebensmittelmarktes bereichern.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 GO. Die Besorgung eines laufenden Geschäfts obliegt nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung der MHM der Werkleitung, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Nachdem die Bemühungen seitens der MHM marktaffine Zwischennutzer für den Zeitraum bis zum Interimsmarkt zu akquirieren, fruchtlos geblieben sind, wurde bereits im Oktober 2018 auf Initiative der Kommunalreferentin die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft Immobilien (KuK) aufgenommen. Ziel der Kooperation ist es, leerstehende Marktstände auf dem Markt am Elisabethplatz, sofern sie keiner dem Marktzweck entsprechenden Nutzung zugeführt werden können, für eine kreativwirtschaftliche Zwischennutzung bis zum bevorstehenden Interimsmarkt zur Verfügung zu stellen. Der erste Stand konnte so bereits vergeben werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.