MVV ticketfrei – spart CO2: Mit einer Tram-Offensive schafft die Lan- deshauptstadt neue Kapazitäten im ÖPNV
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 15.2.2018
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag soll die SWM/MVG aufgefordert werden, in einem „Ausbaukonzept Tram“
1. die wichtigsten in der Diskussion befindlichen neuen Tramlinien darzustellen, ebenso realistische Schätzungen für Kosten und Bauzeiten. Insbesondere soll dabei eine neue Nord-Süd-Verbindung zur Entlastung von U3/U6 auf dem Streckenzug Münchner Freiheit – Nordendstraße einschließlich eines eventuell notwendigen Verbindungstunnels konzipiert werden.
2.die unverzügliche Realisierung aller im bestehenden Nahverkehrsplan schon aufgeführten Trambahnlinien vorzubereiten.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im Vorstoß der Bundesregierung „Nulltarif für den ÖPNV“ auch solche Infrastrukturinvestitionen förderfähig sind.
Da sich der Antrag auf Themen bezieht, die bereits in verschiedenen Stadtratsbeschlüssen aufgegriffen wurden, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Die um Prüfung und Stellungnahme gebetene Stadtwerke München GmbH (SWM) teilte auch im Namen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) Folgendes mit:
„Das im Antrag geforderte ‚Ausbaukonzept Tram‘ befindet sich derzeit bei der SWM/MVG in Bearbeitung und wird an die aktuellen Rahmenbedingungen und die zukünftigen Herausforderungen angepasst.
Darin werden neue Entlastungsstrecken im innerstädtischen Bereich von München enthalten sein. Die SWM/MVG werden das Ausbaukonzept insbesondere mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abstimmen, um es dann in die ab Ende 2019 anstehenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Teil Infrastruktur einzubringen.Die wichtigsten in der Diskussion befindlichen neuen Tramlinien: Tram Westtangente, Tram Münchner Norden sowie die Tram Nordtangente befinden sich derzeit in Planung.
So hat der Münchner Stadtrat im März 2018 den Trassierungsbeschluss für die Neubaustrecke Tram Westtangente genehmigt und die SWM/MVG beauftragt, den Antrag auf Planfeststellung (=Bauantrag) bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2026 anvisiert. Die vorläufigen Baukosten sind im Trassierungsbeschluss vom 7.3.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10614) dargestellt.
Im Januar 2018 hat der Stadtrat zudem die SWM und die Stadtverwaltung gebeten, die Planungen für die Tram Nordtangente wiederaufzunehmen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Im Rahmen dieser soll ebenfalls ein Lückenschluss zur Münchner Freiheit auf seine verkehrliche Wirksamkeit geprüft werden. Aktuell befindet sich die Tram Nordtangente in der Vorplanung und daran schließt die Entwurfsplanung an. Diese soll im Herbst 2019 abgeschlossen werden. Zur Vorstellung des aktuellen Planungsstandes hat auch eine erste öffentliche Infoveranstaltung am 11.12.2018 stattgefunden. Der Trassierungsbeschluss im Stadtrat wird für Ende 2019 angestrebt, daran anschließend die Einreichung des Planfeststellungsantrags. Eine mögliche Inbetriebnahme soll Mitte 2025 erfolgen. Eine belastbare Einschätzung zu Kosten und Bauzeiten kann erst mit fortschreitender Planung sowie einem Trassierungsbeschluss vorgelegt werden.
Die Tram Münchner Norden befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung und soll gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.1.2019 „Weitere U-Bahn Planung in der Landeshauptstadt München“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12213) von Schwabing Nord bis Kieferngarten geplant werden. Die Entwurfsplanung erfolgt bis Anfang/Mitte 2020 mit anschließendem Trassierungsbeschluss, so dass Ende 2020 die Planfeststellung eingereicht werden kann.
Gleichzeitig wird eine Bustrasse zwischen Am Hart, Bayernkaserne bzw. Kieferngarten geplant mit einer zur Tram gleichwertigen Qualität, die eine entsprechende Infrastruktur voraussetzt (eigene Bustrasse). Eine belastbare Einschätzung zu Kosten und Bauzeiten kann auch hier erst mit fortschreitender Planung sowie dem oben genannten Beschluss vorgelegt werden.Bezogen auf die Förderfähigkeit von Infrastrukturinvestitionen lässt sich feststellen, dass in den aktuellen Förderprogrammen der Bundesregierung zur Luftreinhaltung, derzeit in betroffenen Städten insbesondere Maßnahmen zur Elektrifizierung des Busverkehrs und zur Digitalisierung des Verkehrs, jedoch keine Investitionen in den Schienenverkehr gefördert werden. Für die Finanzierung von Tram-Neubaustrecken ist grundsätzlich das bestehende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes anwendbar.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.