Schaffung neuer Sportbereiche, insbesondere Freibäder und Badeseen in der Stadt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (damals Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/Bayernpartei) vom 5.6.2015
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und nehme wie folgt Bezug. Wir entschuldigen die lange Bearbeitungszeit.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen wurden mehrere Referate und Einrichtungen einbezogen.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche städtischen Seen können (zumindest teilweise) analog zum Riemer Buga-See in Bademöglichkeiten umgewandelt werden? Die Seen im Ostpark, im Perlacher Park und der Olympiaparksee und der Nadisee werden auf „Badetauglichkeit“ geprüft und es wird dargestellt, welchen Aufwand jeweils die Schaffung von Bademöglichkeiten bedeuten würde.
Antwort:
Hierzu teilt das Baureferat Folgendes mit:
Werden neue künstliche Badeseen hergestellt bzw. bestehende in solche umgewandelt, müssen diese den aktuellen Regeln der Technik entsprechen. Als Orientierung können die Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V. DWA-M 615 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“ sowie DWA-M 618 „Erholung und Freizeitnutzung an Seen – Voraussetzungen, Planung, Gestaltung“ herangezogen werden.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei Neuanlagen eine Mindestfläche von ca. 5 ha, Wassertiefen von mindestens 5-10 m und Uferneigungen bis 2 m Wassertiefe von 1:10 zu berücksichtigen.
Zusätzlich zur Geometrie sollten auch die Anforderungen an die Gewässergüte und -hygiene eingehalten werden. Dies erfordert eine bestimmte Wasseraustauschquote und macht gegebenenfalls künstliche Steuerungseinrichtungen erforderlich (siehe Badesee Riem). Des Weiteren muss landseitig eine umfangreiche Infrastruktur, wie Liegewiesen, Spielplätze, Sanitäranlagen, Bootshaus Wasserwacht, Rettungsboote, Stege, Wege und Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
Sollen vorhandene Gewässer in Badegewässer umgewandelt werden, sind naturschutzfachlich relevante Bereiche vor Beeinträchtigungen zu schützen sowie funktionale Konflikte mit bestehenden anderen Nutzungsanforderungen zu identifizieren und gegebenenfalls auszuräumen.
Die aus den 1940iger Jahren bestehenden Baggerseen werden bereits jetzt zum Baden genutzt. Ein Umbau auf den Riemer Standard bedeutet enormen Kostenaufwand. Um konkrete Aussagen treffen zu können, muss für jeden Einzelfall eine entsprechende Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Erst dann können Kosten-Nutzen-Relationen dargestellt werden.
Von den oben explizit angesprochen Seen befinden sich lediglich die Seen im Ostpark und im Perlachpark in der Zuständigkeit des Baureferates. Diese Seen sind nicht als Badegewässer konzipiert und sind aus diesem Grund nicht „badetauglich“.
Zur Darstellung des Aufwands, um diese Seen für das Baden freigeben zu können, bedarf es auch hier Prüfungen im Einzelfall mit entsprechenden Machbarkeitsuntersuchungen.
Frage 2:
Können im Siemens-Sportpark an der Siemensallee Freizeitstätten mit Schwimmbecken/Freibad eingerichtet werden?
Antwort:
Hierzu teilt das Referat für Bildung und Sport Folgendes mit:
Der Siemens-Sportpark wurde 2017 von der Landeshauptstadt München erworben.
Derzeit laufen referatsübergreifend Planungen, wie der Sportpark in Zukunft genutzt werden kann. Im 2. Quartal 2019 wird dem Stadtrat ein Gesamtkonzept für die Nutzung des Siemens-Sportparks vorgelegt.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, das seit Jahren brach liegende ehemalige Floriansmühlbad in Freimann zu „reaktivieren“ und der Öffentlichkeit zugäng- lich zu machen?
Antwort:
Die Stadtwerke München GmbH äußert sich hierzu wie folgt:
Die Stadtwerke München GmbH kann sich als hierfür zuständige Einrichtung vorstellen, dass die Landeshauptstadt München das Gelände des Floriansmühlbades pachtet und für die Münchnerinnen und Münchner öffnet – als eine Art offener Landschaftspark mit dem Schwabinger Bach als fließendem Gewässer. Damit fallen keine Investitionskosten an und die Betriebskosten reduzieren sich im Grunde auf die Pflege der Grünanlage.
Frage 4:
Gibt es entlang der Würm geeignete Stellen für ein sog. Naturbad?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu Folgendes mit: Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat sich anlässlich der Anträge der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion zur Schaffung von surfbaren Wellen dafür ausgesprochen, dass die Würm verstärkt ein Ort des „Naturerlebens“ wird und in diesem Zusammenhang auch die naturverträglichen Bademöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes verbessert werden.
Allerdings ist auf den Mittelwasserabfluss der Würm hinzuweisen, der mit ca. 3,4 m³/s nicht ausreichend ist, um ein Flussbad mit notwendiger Schwimmtiefe zu errichten. Die Wassertiefe beträgt im Regelfall ca. 0,50 Meter. Für ein Flussbad im klassischen Sinne wäre ein Aufstau der Würm erforderlich. Damit könnte die Wassertiefe erhöht und die Fließgeschwindigkeit entsprechend reduziert werden.
Ein Aufstau hat aber Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit, den Hochwasserabfluss und auf das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet an der Würm. Nachteilige Auswirkungen auf das Abflussgeschehen und auf den Hochwasserrückhalt sind zu vermeiden.
Der Erhalt der ökologischen Durchgängigkeit an Gewässern hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht Vorrang vor der Errichtung von Stauanlagen. Der Einbau einer neuen Stauanlage in die Würm widerspricht auch aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential und die weitestgehende Wiederherstellung bzw. den Erhalt der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässerstrecken fordert. Es stehen somit zwingende wasserrechtliche Vorschriften entgegen. Das Flussbad an der Würm in Planegg dient insofern nicht als Vorbild, da das Bad bereits auf das Jahr 1864 zurückgeht und heute so nicht mehr genehmigungsfähig wäre.Zudem müssten naturschutzfachliche Belange geklärt und berücksichtigt werden.
Die Würm als Fließgewässer verfügt naturgemäß über keine konstante Wasserqualität. Sie stellt daher kein Badegewässer im Sinne der EU-Definition dar. Die Wasserqualität der Würm im Stadtgebiet München entspricht den Grenzwerten nach der Bayerischen Badegewässerverordnung. Das für den Gewässerunterhalt zuständige Wasserwirtschaftsamt München strebt Verbesserungsmaßnahmen für den Hochwasserschutz an der Würm an. In diesem Zusammenhang sollen auch ökologische Verbesserungen umgesetzt werden. Dazu gehören weitere Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers und Verbesserungen in den Wasserwechselzonen am Ufer. Bei weiteren Renaturierungsmaßnahmen könnten vermehrt Zugänge an die Würm geschaffen werden, um so die Erlebbarkeit der Würm zu verbessern und dem zunehmenden Erholungsbedürfnis einer wachsenden Stadtbevölkerung Rechnung zu tragen.
Frage 5:
Wie kann eine Verbesserung der Bade- und Wasserqualität, insbesondere am Fasanerie See und Feldmochinger See, die durch die Hinterlassenschaften von Enten und vielen anderen Wasservögeln sehr beeinträchtigt sind, erreicht werden?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu Folgendes mit: Die Wasserqualität der genannten Seen sowie der weiteren Badeseen in München wird vom Referat für Gesundheit und Umwelt während der Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September nach der Bayerischen Badegewässerverordnung bakteriologisch untersucht. Die Qualität konnte im letzten Jahr als „ausgezeichnet“ bezeichnet werden. Das Baden ist aus hygienischer Sicht unbedenklich.
Das Baureferat ergreift Maßnahmen, um eine Beeinträchtigung der Badewasserqualität und der Verschmutzung von Liegewiesen durch den Kot von Wasservögeln zu verringern. Es wird um Beachtung des Fütterungsverbots und die Vermeidung von Essensresten und anderen Abfällen auf den Liegewiesen gebeten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.