Für gefährdete Tierarten stellt deren Handel nach wie vor eine deutliche Bedrohung dar. Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dieser internationale Schutz wird ergänzt durch Schutzvorschriften im Europa- und Landesrecht.
Der Beginn der Haltung eines artgeschützten Wirbeltieres ist bei der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Ob ein Tier geschützt ist, kann am einfachsten auf der Internetseite www.wisia.de des Bundesamtes für Naturschutz geprüft werden. Bei Unsicherheiten können Bürgerinnen und Bürger sich an die Untere Naturschutzbehörde beim Referat für Stadtplanung und Ordnung der Stadt München wenden.
Meldungen sind auch erforderlich bei Umzug, Abgabe derTiere oder deren Ableben. Hierfür soll das Formblatt „Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere“ verwendet werden. Dieses ist auf der Internetseite der Stadt München www.muenchen.de unter dem Stichwort: „Artenschutz“ hinterlegt. Mit dem Formblatt werden auch die Nachweise der legalen Herkunft der Tiere eingereicht.