Sicheren Übergang an der Valpichlerstraße schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Gerhard Mayer, Cumali Naz, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 12.9.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag zielt darauf ab, in der Valpichlerstraße im Einmündungsbereich zur Ossietzkystraße und im Einmündungsbereich zur Riegerhofstraße Querungshilfen, zum Beispiel Gehwegnasen oder Zebrastreifen, für Fußgänger zu schaffen.
Als Begründung führen Sie die Verkehrssicherheit für Kinder auf dem Weg zur Schule und zu Spiel- beziehungsweise Sportgelegenheiten an.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Ihrem Antrag entsprechend wurde die verkehrliche Situation und die Einrichtung von Querungshilfen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Grundsätzlich ist die Einrichtung von Querungshilfen immer dort zu prüfen, wo eine Straße regelmäßig von Fußgängern an einer bestimmten Stelle gebündelt gequert wird und der Fahrzeugverkehr so stark ist, dass Fußgänger die Fahrbahn nicht sicher ohne Querungshilfen überschreiten können.
Diese Voraussetzungen liegen in der Valpichlerstraße nicht vor.
Die Valpichlerstraße bildet die Sprengelgrenze zwischen zwei Schulen. Die Kinder, wohnhaft südlich der Valpichlerstraße, gehen in die Grundschule an der Camerloherstraße 110 und die Kinder, wohnhaft nördlich der Valpichlerstraße, gehen in die Schule an der Fürstenrieder Straße 30, so dass für die Valpichlerstraße nur geringe Querungszahlen vorliegen.Bei einem Ortstermin in der schulrelevanten Zeit von 7.15 bis 8.15 Uhr querten elfErwachsene, vier Kinder mit Fahrrad in Begleitung und zwei Kinder im Kindergartenalter mit Roller in Begleitung die Valpichlerstraße im Bereich Von-der-Pfordten-Straße/Ossietzkystraße.
In dieser Zeit befuhren 74 Kraftfahrzeuge, 45 Radfahrer und drei Kinder mit Fahrrad die Valpichlerstraße.
Auf Höhe der Ossietzkystraße konnten vereinzelt Querungen von Erwachsenen festgestellt werden, um zum Containersammelplatz zu gelangen.
Aufgrund der geringen Fußgängerquerungen und der geringen Fahrzeugzahl ist keine besondere Gefährlichkeit bei der Querung der Valpichlerstraße im Einmündungsbereich Ossietzkystraße und im Einmündungsbereich Riegerhofstraße gegeben.
Darüber hinaus befinden sich die Valpichlerstraße, die Riegerhofstraße und die Ossietzkystraße in einer Tempo 30-Zone. Die Unfallstatistik ist unauffällig. In den letzten vierJahren fanden mehrere Kleinunfälle mit Sachschaden statt. Bei keinem der Verkehrsunfälle war ein Fußgänger oder Radfahrer beteiligt.
Im Benehmen mit dem Polizeipräsidium München wird seitens des Kreisverwaltungsreferates aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Handlungsbedarf für die Schaffung von Querungshilfen wie beispielsweise Zebrastreifen oder Gehwegnasen gesehen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.