Werden von der Landeshauptstadt München Tiere bei grenzüberschreitenden Langzeittransporten in Nicht-EU-Länder geschützt?
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Rathaus Umschau 64 / 2019, veröffentlicht am 02.04.2019
Werden von der Landeshauptstadt München Tiere bei grenzüberschreitenden Langzeittransporten in Nicht-EU-Länder geschützt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 11.2.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 11.2.2019 „Werden von der Landeshauptstadt München Tiere bei grenzüberschreitenden Langzeittransporten in Nicht-EU-Länder geschützt?“ führten Sie zunächst aus:
„Drei bayerische Landkreise haben den Export von Lebendtieren in Nicht- EU-Länder gestoppt.
In Landshut waren Berichte über grausame Tierquälereien bei der Schlachtung in Nicht-EU-Ländern Anlass für diese Entscheidung. Vorzeugnisse werden in solchen Fällen nur noch ausgestellt, wenn es vom zuständigen Ministerium in München eine eindeutige Handlungsanweisung gibt. Das Veterinäramt Passau erteilt zur Zeit ebenfalls keine entsprechenden Vorzeugnisse für den grenzüberschreitenden Langzeittransport von Lebendtieren.
Der Landkreis Freyung-Grafenau hat nun ebenfalls den grenzüberschreitenden Langzeittransport von Lebendtieren gestoppt, bis eine klare Handlungsanweisung durch das Ministerium vorliegt.“
Die in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen beantwortet das Kreisverwaltungsreferat/Städtische Veterinäramt München wie folgt:
Anlass der gegenständlichen Anfrage der FDP-HUT-Stadtratsfraktion ist die aktuell wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Diskussion um lange Tiertransporte in Nicht-EU-Länder, sogenannte Drittländer. Betroffen sind lange Beförderungen von landwirtschaftlichen Nutztieren, im Besonderen von Rindern. Sie werden als Zuchttiere, aber auch zum Zwecke der Schlachtung in verschiedene Drittländer über mehrere tausend Kilometer zumeist auf dem Landweg, streckenweise auch auf dem Seeweg verbracht.
Die tierschutzrechtlichen EU-Standards gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für diese Transporte bis zum Bestimmungsziel, das heißt über die EU-Außengrenzen hinaus. Es gibt Hinweise, dass die Einhaltung dieser EU-Tierschutzstandards in bestimmten Drittländern nichtgewährleistet ist. Eine Reihe von Landkreisen in Bayern haben nun beschlossen, keine Exporte von Rindern in diese Drittländer abzufertigen.
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die schriftliche Anfrage der FDP-HUT-Stadtratsfraktion auf lange Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren (und nicht generell auf lange Tiertransporte) abstellt. Bei der Beantwortung der Fragen werden daher nur diese Tiertransporte berücksichtigt.
Frage 1:
Wie viele Transportunternehmer sind in München gemeldet, die gemäß Verordnung (EG) Nr.1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport für lange Beförderungen von Tieren zugelassen sind?
Antwort:
Für lange Beförderungen (über acht Stunden) von landwirtschaftlichen Nutztieren ist kein Transportunternehmer in der LH München gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zugelassen.
Frage 2:
Wie viele Lebendtiertransporte erfolgten 2017 und 2018 von in München gemeldeten Unternehmen in Nicht-EU-Länder?
Antwort:
Es erfolgten in diesem Zeitraum keine langen Beförderungen von landwirtschaftlichen Nutztieren von in München gemeldeten Unternehmen in Nicht-EU-Länder.
Frage 3:
Wie viele Vorzeugnisse wurden vom Veterinäramt in München für Tiertransporte in Nicht-EU-Länder in den Jahren 2017, 2018 ausgestellt?
Antwort:
Es wurde kein Vorzeugnis für Langzeittransporte von landwirtschaftlichen Nutztieren in Nicht-EU-Länder in diesem Zeitraum ausgestellt.
Frage 4:
Was unternimmt die LH München, um oben genannte Tiertransporte ins Ausland zu stoppen?
Antwort:
Lange Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren in Nicht-EU-Länder, einschließlich Vorzeugnisse, spielen in der LH München keine Rolle. Es ist nicht erinnerlich, dass derartige Transporte in der Vergangenheit vom Städtischen Veterinäramt München abgefertigt wurden. Angesichts einer sehr geringen Anzahl an landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen (insbesondere Rinderhaltungen) in der LH München ist bei eher abnehmender Tendenz auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass das Städtische Veterinäramt München hiermit konfrontiert wird.
Für die LH München besteht daher kein Handlungsbedarf.
Frage 5:
Plant München in Kooperation mit dem Landkreis München eine Auffangstation für gestoppte Tiertransporte in Nicht-EU-Länder?
Antwort:
Nein