Die bei bauvorbereitenden Kampfmittelsondierungen auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne gefundenen Flakstände aus dem Zweiten Weltkrieg und zugehörige Munitionslager wurden erfolgreich geräumt. Der mit der Allgemeinverfügung vom 22. Februar für die Zeit vom 24. Februar bis 10. April festgelegte Sperrradius von 300 Metern ist nicht mehr erforderlich. Die bisherige Allgemeinverfügung wird deshalb widerrufen.
Allerdings besteht nach Einschätzung des verantwortlichen Kampfmittelbeseitigers die konkrete Gefahr, dass entlang der südlichen Grundstücksgrenze der ehemaligen Bayernkaserne noch vereinzelte Granaten gefunden werden. Die erforderlichen Räumarbeiten sind nur bei Tageslicht möglich und werden in den kommenden Wochen wie bisher sonntags und mittwochs erfolgen.
Zur sicheren Entmunitionierung dieses Areals ist nur noch ein kleinerer Sperrbereich mit einem Radius von 75 Metern erforderlich. Das Kreisverwaltungsreferat hat deshalb jetzt eine neue Allgemeinverfügung mit kleineren situationsangepassten Sperrzonen zur Sicherung dieses Areals unmittelbar während der Räumarbeiten erlassen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung werden deshalb ab heute, 3. April, und bis auf weiteres an allen folgenden Sonntagen und Mittwochen bis voraussichtlich einschließlich 12. Juni mit Ausnahme vom Ostersonntag, 21. April, und dem 1. Mai jeweils verschiedene Sperrzonen mit einem Radius von etwa 75 Metern eingerichtet.
Das Betreten der Sperrzone und jeglicher Aufenthalt darin sind jeweils ab 8 Uhr bis zum Abschluss der Kampfmittelbeseitigung, voraussichtlich 17 Uhr, verboten. Die verbindliche Festlegung erfolgt jeweils durch Absperrmaßnahmen der Sicherheitskräfte vor Ort. Der Abschluss der Kampfmittelbeseitigung und die Aufhebung der Sperrzone wird durch die Sicherheitskräfte für den jeweiligen Tag vor Ort verbindlich bekanntgegeben. Die neue Allgemeinverfügung zur Bayernkaserne mit den detaillierten Festlegungen sowie Lagepläne zu den situationsangepassten kleineren Sperrzonen finden sich unter https://t1p.de/bayernkaserne.