Mitarbeiter einer städtischen Beteiligungsgesellschaft bei Besuch in der Türkei verhaftet – was weiß die Landeshauptstadt?
Anfrage Stadtrat Cetin Oraner (Die Linke) vom 18.2.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 18.2.2019 führten Sie als Begründung aus:
„Pressemeldungen und einer Resolution des Bezirksausschusses Schwanthaler Höhe ist zu entnehmen, dass in den letzten Tagen des alten Jahres ein aus der Türkei stammender Münchner Mitarbeiter einer Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt beim Besuch in der Türkei – er war zur Beerdigung seiner Mutter angereist – dort verhaftet wurde. Vorgeblicher Grund: durch eine von ihm ‚geteilte‘ Facebookseite bestehe der Verdacht der Unterstützung terroristischer Aktivitäten! Er kam in Polizeigewahrsam, er wurde zwar wieder ‚freigelassen‘, doch noch am 27. Dezember 2018 wurde ein Ausreiseverbot aus der Türkei verhängt. Dies erscheint in mehrfacher Hinsicht ebenso absurd wie leider schon als erdogantypische Verletzung von Grund- und Menschenrechten.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Was weiß die Landeshauptstadt über diese Verhaftung und das Ausreiseverbot?
Antwort:
Herr Oberbürgermeister Reiter wurde mit Schreiben vom 23.1.2019 über das Ausreiseverbot eines Mitarbeiters einer Münchner Beteiligungsgesellschaft durch die Vorsitzende des Bezirksausschusses 8 – Schwanthalerhöhe informiert.
Frage 2:
Wie könnte der Oberbürgermeister den türkischen Generalkonsul – der auch in „eigenen Anliegen“ durchaus schon bei der Stadt vorstellig wurde – in geeigneter Weise um Aufklärung ersuchen und auf Aufhebung des Ausreiseverbots drängen?
Antwort:
Auf Rückfrage des Herrn Oberbürgermeisters wurde seitens der Beteiligungsgesellschaft bestätigt, dass dem Betroffenen zwischenzeitlich die Ausreise ermöglicht wurde.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten gibt es für die Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt als Arbeitgeber, ihren Mitarbeiter rechtlich und moralisch zu unterstützen?
Antwort:
Evtl. vom Mitarbeiter als notwendig erachtete Unterstützungsmöglichkeiten müssten zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber diskutiert werden.
Frage 4:
Kann die Landeshauptstadt München gemeinsam mit dem Arbeitgeber auf das Auswärtige Amt einwirken, damit das AA in der Türkei auf freie Ausreise des Betroffenen dringt?
Antwort:
Auf Rückfrage des Herrn Oberbürgermeisters wurde seitens der Beteiligungsgesellschaft bestätigt, dass dem Betroffenen zwischenzeitlich die Ausreise ermöglicht wurde.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.