Nach der Änderung der Bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen: Wie viele Anträge wurden von wem gestellt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Jutta Koller (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 28.2.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabet Merk:
Mit Schreiben vom 28.2.2019 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Nach Änderung der Bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) im August 2018 können auch Belegungsbindungen von 40 Jahren beantragt werden.
Frage:
Wie viele Förderanträge (Anzahl Anträge und Wohnungen) wurden seit der Änderung mit einer Belegungsbindung von 25 bzw. 40 Jahren gestellt? (Angaben bitte differenziert nach kommunalen und staatlichen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften bzw. privaten Investoren).
Antwort:
Das Wahlrecht für die Bauherrin/den Bauherrn, sich entweder für eine 25- oder eine 40-jährige Bindung zu entscheiden, bezieht sich ausschließlich auf das Fördermodell der staatlichen Einkommensorientierten Förderung-EOF.
Von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (GWG; GEWOFAG) wurden
12 Anträge mit 385 Wohnungen und jeweils einer 40-jährigen Bindung gestellt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass auf städtischen Grundstücken die Verpflichtung zu einer 40-jährigen Bindung in der EOF auch Voraussetzung für den Erwerb des Grundstückes ist.
Staatliche Wohnungsbaugesellschaften haben keine Anträge in der EOF gestellt.
Von Wohnungsgenossenschaften wurde ein Antrag auf Förderung von 19 Wohnungen mit einer Bindungsdauer von 40 Jahren gestellt. Auch für dieses Vorhaben bestand eine Verpflichtung zu einer 40-jährigen Bindung, da es auf einem städtischen Grundstück errichtet wird.
Von privaten Investorinnen/Investoren wurden 8 Anträge mit 424 Wohnungen jeweils mit einer 25-jährigen Bindung gestellt. Diese Vorhaben werden alle auf privaten Grundstücken errichtet.