Rettungswache auf dem Klinikgelände Harlaching
Antrag Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU-Fraktion) vom 28.9.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Es wird beantragt, auch auf dem Klinikgelände Harlaching im Sinne einer effektiven (medizinischen) Nachnutzung eine Rettungswache zu erbauen. Diese Rettungswache kann singulär für einen Rettungswagen genutzt werden, sollte aber angesichts der wachsenden Bevölkerungszahl auch um einen Notarztstandort erweiterbar sein.
Begründung:
Schon heute stellen viele Kliniken Raum für Rettungswachen an Ihren Kliniken bereit (Schwabing, Bogenhausen, Großhadern, Rechts der Isar, etc.). Der Raum für neue Rettungswachen in München ist für die Rettungdienstorganisationen schon heute sehr begrenzt. Die Anbindung von Rettungswachen an Kliniken im prosperierenden Großraum München ist daher sowohl für den Rettungsdienst als auch die Klinik sinnvoll und wünschenswert. Das städtische Klinikum Harlaching würde durch die Rettungs- und/ oder Notarztwache und die damit einhergehende Bindung des Rettungspersonals ans Klinikum auch wirtschaftlich profitieren. Aktuell werden z.B. an den Klinika Großhadern und 3. Orden neue Rettungs- bzw. Notarztwachen konzipiert und gebaut. Der Standort am Klinikum Harlaching eignet sich daher auch deshalb, weil Schwerstverletztenbehandlungen durchgeführt werden und ein Hubschrauberstandort sowie -landeplatz betrieben werden.
Eine Rettungswache am Klinikum Harlaching gewährleistet, dass in kurzer Frist lebensrettende Hilfe im Süden möglich wird.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Erbauung einer Rettungswache. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.9.2018 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Vielen Dank, dass Sie dieses für die Münchner Bevölkerung sehr wichtige Thema regional ebenfalls aufgreifen.Wie Ihnen sicher bekannt ist, beschäftigt sich damit ein parteienübergreifender Stadtratsantrag ebenfalls, erweitert auf die gesamte Ausdehnung der Landeshauptstadt München.
Der Rettungszweckverband München beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit der Thematik und die in München ansässigen Rettungsdienstorganisationen sind ebenfalls bestrebt, neue Rettungswachenstandorte zu erschließen.
Bezogen auf einen Rettungswagenstandort am Klinikum Harlaching wurden seitens des Rettungszweckverbandes bereits am 12.10.2018 Gespräche mit der Klinikleitung und den dort zuständigen leitenden Ärzten aufgenommen.
In einem ausführlichen Gespräch wurden die relevanten Aspekte erörtert.
Von Seiten des Rettungszweckverbandes bestehen keinerlei Vorbehalte gegen die Stationierung eines Rettungswagens auf dem Gelände des Krankenhauses Harlaching. Für eine Rettungswache kommt zunächst auch eine Containerlösung, wie an manchen Standorten in Bayern bereits realisiert, in Betracht.
Die Einrichtung eines Notarztstandortes kann nur mit Zustimmung der Sozialversicherungsträger in Bayern vorgenommen werden.
Derzeit sind jedoch die Erfolgsaussichten dafür sehr gering.
Voraussichtlich im Jahr 2020 soll es eine neue, bayernweite Studie zum Thema „Notarztstandorte“ geben, in der auch der Rettungsdienstbereich München hinsichtlich der Anzahl und der Verteilung neu betrachtet werden wird.
München gilt, nach allen bisher durchgeführten Auswertungen, als eine mit Notarztstandorten sehr gut versorgte Region.
Vor Jahren mussten wir bereits einen Versuch der Sozialversicherungsträger abwehren, die Anzahl der Standorte (derzeit 11) zu reduzieren. Es ist kaum vorstellbar, dass eine erneute Studie des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) aktuell zu anderen Ergebnissen kommt.
Für den Notarzt gilt in Bayern keine Hilfsfrist. Nachdem die Rettungswagen in München diese jedoch in ca. 97% einhalten (Vorgabe Bayern = 80%),besteht aus Sicht der Krankenkassen kein Erfordernis für weitere Notarztstandorte.
Die Münchner Rettungsdienstorganisationen, die potentiell als Betreiber einer Rettungswache in Frage kommen, wurden über das Angebot der Harlachinger Krankenhausleitung informiert und können somit nähere Details direkt mit den Vertretern des Klinikums verhandeln.
Der Rettungszweckverband München hat in diesem Zusammenhang angeboten, die Gespräche bei Bedarf aktiv zu begleiten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.