Anlässlich des bundesweiten Protesttags „Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ am morgigen Samstag, 6. April, fordert Sozialreferentin Dorothee Schiwy die Bundes- und Landesregierung erneut zu grundlegenden Gesetzesänderungen auf, um den permanenten Anstieg der Mietpreise in München zu stoppen. Die Landeshauptstadt gehört zu den am stärksten betroffenen deutschen Großstädten und hat deshalb bereits einige notwendige Maßnahmen gegen immer weiter steigende Mietpreise umgesetzt, soweit sie der Stadtrat selbst beschließen konnte. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels, die konsequente Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots oder auch die Verschärfung der Abwendungserklärung beim kommunalen Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die aktuell geltenden Regelungen der Mietpreisbremse reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Wir fordern deshalb von der Bundesregierung unter anderem die Möglichkeit zur Erhebung eines echten Durchschnittsmietspiegels, so wie es bis 1982 auch gesetzlich vorgesehen war. Die Stadt München wird vor diesem Hintergrund einen eigenen Mietspiegel in Auftrag geben, der alle Mieten berücksichtigt – auch die, die viele Jahre stabil geblieben sind, und die von geförderten Wohnungen, die bislang nicht einfließen dürfen. Damit wollen wir deutlich machen, wie hoch die Differenz der ortsüblichen Vergleichsmiete beim derzeit gültigen Mietspiegel und bei einem echten Mietspiegel ausfällt und wie wichtig ein solcher Mietspiegel für die Ballungsräume ist.“
Zudem gibt es noch zu viele Ausnahmen der Mietpreisbremse, die eine Wiedervermietung auch jenseits der ortsüblichen Vergleichsmiete ermöglichen. Das Sozialreferat fordert deshalb von der Bundesregierung, diese Lücken gesetzlich zu schließen und eine Rückzahlungspflicht der Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse einzuführen.
Sozialreferentin Schiwy weist zudem darauf hin, dass eine Reform der Grundsteuer nicht dazu führen darf, dass die Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet werden. „Im Gegenteil“, so Schiwy, „sollte die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Mieterschaft abzuwälzen, ganz abgeschafft werden. Die Durchschnittsmieten in München sind ohnehin schon so hoch, dass sie nicht nur für Geringverdiener, sondern oft auch für die Mittelschicht nicht mehr stemmbar sind. Jede Neuregelung, die die Münchner Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet, ist höchst problematisch“. Zudem sollte die Bundesregierung dringend den Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen vom Milieuschutz zum Mieterschutz ausweiten.
Um einer Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam und nachhaltig entgegenzuwirken, bedarf es trotz der 2017 beschlossenen Gesetzesnovelle des Freistaats Bayern dringend weiterer gesetzlicher Regelungen. Dorothee Schiwy: „Wir fordern von der Landesregierung eine gesetzlich verankerte Räumungsmöglichkeit, wenn die Zweckentfremdung eines Wohnraums trotz Ausschöpfen aller rechtlichen Maßnahmen nicht beendet wird. Ebenso sollte für die Anbieter von Ferienwohnungen sowohl eine Registrierungspflicht als auch eine Genehmigungspflicht gesetzlich festgelegt sein.“