Vorrang für MVG Rad-Stationen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 6.12.18
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 6.12.2018 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Standortsuche für MVG Rad-Stationen zu erleichtern. Einer MVG Rad-Station soll Vorrang eingeräumt werden. Gegebenenfalls wird der Wegfall von Kfz-Parkplätzen in Kauf genommen. Bei Flächenkonkurrenz zu Bike&Ride Plätzen sollen MVG Rad-Stationen prioritär realisiert werden.“
Zu Ihrem Antrag vom 6.12.2018 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch entsprechende Initiativen entsprochen wird. Ein weiterer Ausbau von MVG Rad-Stationen ist bereits geplant. Hierfür wird noch im Jahr 2019 ein Beschluss dem Stadtrat vorgelegt. In der Folge sollen zahlreiche neue Stationen eingerichtet und dadurch das MVG Rad-Konzept in München weiter gestärkt werden.
Zu Ihrem Antrag vom 6.12.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Das MVG Rad ist seit einigen Jahren ein wesentlicher Baustein des Münchner Mobilitätsangebots und trägt damit auch zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bei. Gerade die Verbindung von öffentlichem Schienenverkehr und dem individuellen Radverkehr bietet große Chancen. Daher wurde die MVG Rad Flotte auch um 2.000 Fahrräder bis Januar 2019 erweitert.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sieht jedoch eine prioritäre Bevorrechtigung der MVG Rad-Stationen anstelle der B+R-Standorte als kritisch an. Die Bedarfsdeckung von B+R-Anlagen hat Vorrang, da das Fahrrad Autofahrten ersetzt und daher mindestens zweimal pro Tag bewegt wird. Zudem ist es möglich und erlaubt, MVG Räder in B+R-Anlagen abzustellen und abzugeben. Umgekehrt können jedoch in die MVG Rad-Stationen keine B+R-Räder eingestellt werden. Daher bedient ein Ausbau der B+R-Anlagen sowohl die Nutzung der B+R-Fahrräder als auch der MVG Räder. Im Grundsatzbeschluss zum Fahrradvermietsystem „MVG Rad“ (Vorlagen Nr.: 08-14/V 13949) vom 4.2.2014 ist die Vorgehensweise beschrieben. Der örtlich vorhandene Abstellbedarf für Privaträder muss vorrangig gedeckt werden. Zunächst muss gewährleistet sein, dass ausreichend B+R-Anlagen zur Verfügung stehen. Erst dann werden Flächen für Mietradstationen an geeigneten Standorten eingerichtet.
Die Umwandlung von Kfz-Parkplätzen zu Fahrradabstellplätzen erfolgt bereits in Abstimmung mit den Bezirksausschüssen. Im Beschluss Gesamtkonzeption Fahrradparken in München – Fortschreibung und Erweiterung des Fahrradabstellplatzkonzeptes vom 23.01.2019 (Vorlagen Nr. 14-20/V 08684) ist das Verfahren zur Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zu Fahrradabstellflächen dargestellt. Grundsätzlich müssen Fahrradabstellmöglichkeiten gemäß der städtischen Fahrradabstellplatzsatzung (beschlossen am 25.7.2012, Vorlagen Nr.: 08-14/V 09305) durch den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin auf Privatgrund errichtet werden. In dicht bebauten Wohngebieten ist jedoch oftmals weder auf Privatgrund noch im öffentlichen Raum (z.B. auf den Gehbahnen) ausreichend Fläche für die Realisierung von Fahrradabstellanlagen vorhanden. Um dennoch Abstellplätze bei auftretendem Bedarf im öffentlichen Straßenraum anzubieten, werden Kfz-Stellplätze, in Abstimmung mit den Bezirksausschüssen, zu Fahrradabstellflächen umgewandelt. Diese Standorte werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Baureferat geprüft und umgesetzt.
Zu dem vorliegenden Antrag hat sich der Behindertenbeirat wie folgt geäußert:
„MVG Rad-Stationen werden grundsätzlich begrüßt. Bei der Planung muss aber immer die Umsetzung des Bayrischen Behindertengleichstellungsgesetzes gelten. Dies bedeutet konkret, dass kein Wegfall von Behindertenstellplätzen erfolgen darf. Dies gilt insbesondere für die LHM, die mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein besonderes Zeichen setzt.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unterstützt diese Aussage. Das System MVG Rad ist ein wichtiger Baustein der Verkehrsmittel des Umweltverbunds und wird daher von der MVG in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung stetig weiter ausgebaut. Mietradstationen, B+R-Anlagen und sonstige Fahrradabstellplätze werden grundsätzlich nicht auf Flächen von Behindertenstellplätzen errichtet. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.