Obermenzinger Carlhäusl für kulturelle Nutzung sichern – Vertragsverhandlung mit dem Trägerverein aufnehmen
Antrag Stadtrat Frieder Vogelsgesang (CSU-Fraktion) vom 8.11.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.11.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der derzeitige Mietvertrag mit dem Heimat- und Volkstrachtenverein D‘ Würmtaler Menzing e.V. läuft noch bis zum 31.3.2021.
Das Kommunal- sowie das Kulturreferat sprechen sich für die Fortführung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Verein auch nach dem 31.3.2021 aus.
Das Kommunalreferat hat das notwendige Mietwertgutachten für das Objekt in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird das Kommunalreferat mit einem Vertragsangebot auf den Verein zugehen. Die vom Verein erbrachten Eigenleistungen der letzten Jahre werden bei der angestrebten Vertragsverlängerung umfänglich berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.