Hilfe für Blinde – Kreuzung Arnulf-/Seidlstraße mit akustischen Signalgebern ausrüsten
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 12.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat zum Ziel, an den Lichtsignalanlagen (LSA) Arnulf-/Seidlstraße und Arnulfstraße/Hackerbrücke Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte (ZEB) in Vollausstattung (taktile und akustische Komponenten) nachzurüsten.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Die beiden LSA Arnulf-/Seidlstraße und Arnulfstraße/Hackerbrücke sind mit einer Betriebsdauer von je annähernd 23 Jahren bereits am Ende ihres technischen Lebenszyklus angelangt. Eine Nachrüstung von ZEB ist deshalb – nach Rücksprache mit dem Baureferat – sowohl technisch als auch betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Der hierfür erforderliche hohe Ressourcenaufwand steht in keinem Verhältnis zur geringen Restlaufdauer dieser beiden lang gedienten LSA.
Das Kreisverwaltungsreferat kann deshalb einer wie von Ihnen angeregten Nachrüstung von akustischen ZEB im Bestand nicht zustimmen. Die LSA Arnulfstraße/Hackerbrücke hat aktuell zumindest taktile ZEB vorzuweisen.
Im Zuge des altersbedingten Geräteaustauschs ist eine Vollausstattung mit ZEB obligatorisch. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden, wird jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor 2020 erfolgen. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.