Für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ kann von Freitag, 11. Januar, bis Dienstag, 15. Januar, das Wählerverzeichnis eingesehen werden. In diesem Zeitraum ist auch ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis möglich.
Im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt stehen alle Münchnerinnen und Münchner, die zum 20. Dezember 2018 folgende Voraussetzungen erfüllt haben: deutsche Staatsbürgerschaft, am 13. Februar 2019 mindestens 18 Jahre alt, mindestens seit dem 13. November 2018 mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen. Nur wer im Münchner Wählerverzeichnis steht oder einen Eintragungsschein besitzt, kann sich für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ in München eintragen.
Alle bayerischen Kommunen legen von Donnerstag, 31. Januar, bis Mittwoch, 13. Februar, Eintragungslisten aus. Stimmberechtigte Münchnerinnen und Münchner, die in diesen zwei Wochen keine Möglichkeit haben, sich in München einzutragen, können sich mit einem Eintragungsschein in einer anderen bayerischen Gemeinde ihrer Wahl eintragen. Eintragungsscheine können ab sofort beantragt werden. Das Formular gibt es im Internet auf www.wahlamt-muenchen.de und kann auch schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat Wahlamt, Postfach, 80466 München, per Fax an 233-4 57 72 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de bestellt werden. Der Eintragungsschein wird per Post versandt oder die stimmberechtigte Person kann ihn persönlich beim Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 3110, abholen.
Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in ihrer Heimatgemeinde einen Eintragungsschein beantragen, um sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen zu können. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, können auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts per E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder auch unter der Wahlhotline 233-96233 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ auf www.wahlamt-muenchen.de.