Parkplätze für die Bezirkssportanlage an der Heinrich-Wieland-Straße?
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Rathaus Umschau 70 / 2019, veröffentlicht am 10.04.2019
Parkplätze für die Bezirkssportanlage an der Heinrich-Wieland-Straße?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 7.1.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 7.1.2019 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Bei der Bezirkssportanlage an der Heinrich-Wieland-Straße herrscht eine angespannte Parksituation. 24 Spieler und vier Trainer der ersten Mannschaft trainieren dreimal die Woche. Zuschauer und Spieler finden keinen Stellplatz. Auch am Wochenende, wenn offiziell eigentlich nur Pkw am Straßenrand parken dürfen, müssen Spieler, Trainer, Mitglieder und Zuschauer zwischen den vielen an der Heinrich-Wieland-Straße abgestellten Wohnmobilen, Lastern und Anhängern oft lange nach einem Parkplatz suchen (vgl. https://ww.hallo-muenchen.de/muenchen/ramersdorf-perlach-berg-am-laim/parkplatz-bezirkssportanlage-heinrich-wieland-straße-9513445.html) .“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele vereinseigene Stellplätze stehen der Bezirkssportanlage Heinrich-Wieland-Straße gemäß Bebauungsplan/Baugesetz/Stellplatzverordnung zu?
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Der Bebauungsplan Nr. 57 ap, rechtsverbindlich seit 28.12.1979, setzt westlich der Bezirkssportanlage an der Heinrich-Wieland-Straße eine Fläche für „Parkplatz für die Bezirkssportanlage“ fest. Gemäß Begründung des Bebauungsplans sind auf dieser Fläche 55 Stellplätze für die Bezirkssportanlage vorgesehen.“
Mit Baugenehmigung vom 8.7.1976 „Errichtung eines Umkleidegebäudes der Landeshauptstadt München auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Neuperlach-Nord“ sind 35 Stellplätze zu errichten. Der erforderliche Stellplatznachweis für das Vereinsheim mit Umkleideräumen, Restaurant und Hausmeisterwohnung des SV Gartenstadt Trudering wurde mit Baugenehmigung vom 7.7.1976 auf 20 Stellplätze festgelegt, wobei zwei Stellplätze östlich des Vereinsheimes nachgewiesen werden.
Der Behindertenbeirat regt an, dass Behindertenstellplätze nach DIN 18040-3 in der Nähe des Zugangs zur Bezirkssportanlage eingerichtet werden.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die ehemals für die Bezirkssportanlage vorgesehene Parkfläche nun vom Gartenbauamt und vom Skiclub Hochvogel zweckfremd genutzt wird?
Antwort Baureferat:
„Im Bebauungsplan Nr. 57 ap ist eine Teilfläche des ursprünglichen Ostpark-Parkplatzes als ‚Parkplatz für Bezirkssportanlage‘ festgesetzt. Diese Festsetzung betrifft das Flurstück Nr. 1425/100, vermögensrechtlich dem Baureferat (Gartenbau) zugeordnet. Da der Bedarf der Stellplätze auf der im gen. Bebauungsplan festgesetzten Fläche früher nicht geäußert worden ist, wurde die Teilfläche als Lagerplatz genutzt.
Das Flurstück Nr. 1594/0 Gem. Perlach, welches einem Skisportverein zur Nutzung überlassen ist, liegt außerhalb der im Bebauungsplan als ‚Parkplatz für Bezirkssportanlage‘ festgesetzten Fläche und ist vermögensrechtlich dem Referat für Bildung und Sport zugeordnet (UA 5640).“
Frage 3:
Welche Vereinbarungen können hinsichtlich einer Klärung der Parksituation mit dem Gartenbauamt und dem Skiclub Hochvogel getroffen werden?
Antwort Baureferat:
„Aufgrund des nun geäußerten Bedarfs wird der Parkplatz entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 57 ap unverzüglich durch das Baureferat (Gartenbau) hergestellt werden. Der Skiclub Hochvogel ist davon nicht betroffen.“
Frage 4:
Wird das Wochenend-Parkverbot für Lkws vom Kreisverwaltungsreferat auf Nachmittage und Abende von Wochentagen ausgeweitet? Wenn ja, wann?
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
„Die Überprüfung der Stellplatzsituation am Fahrbahnrand der Heinrich-Wieland-Straße auf Höhe der Bezirkssportanlage war nach Aussage des Kreisverwaltungsreferates in den letzten Jahren bereits mehrfach Gegenstand von Überprüfungen durch die Straßenverkehrsbehörde. Das Ergebnis dieser Überprüfungen findet sich als vor Ort beschilderter Status quo. Aktuell gibt es von Seiten des Kreisverwaltungsreferates keine Bestrebungen, Änderungen an der Bestandsbeschilderung vorzunehmen.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.