Verkehr von BAB 94 in Richtung BAB 95 und BAB 96 nicht mehr durch die Innenstadt führen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 13.7.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Zunächst bitten wir um Entschuldigung für die verspätete Beantwortung Ihres Antrages.
Dies ist dem hohen Aufkommen an förmlichen Anträgen in unserer Dienststelle geschuldet.
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Ziel, die Hinweisbeschilderung stadteinwärts an der Bundesautobahn (BAB) 94 und den folgenden Straßen in Richtung der Bundesautobahnen 95 und 96 hinsichtlich einer eindeutigen und übersichtlichen Verkehrslenkung zu überprüfen.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Wegweisung.
Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Die Überprüfung der Wegweisung auf der BAB 94 stadteinwärts zu den weiteren BAB 95 und 96 sowie zur Innenstadt bezog sich antragsgemäß auf den dreispurigen Bereich von der Anschlussstelle Steinhausen bis zur Ableitung Prinzregentenstraße.
Sie ergab bezüglich der Lage und Sichtbarkeit der wegweisenden Schilder, dass eine Versetzung oder Änderung nicht erforderlich ist. Weder die Straßenverkehrsbehörde noch die Polizei konnten Mängel in der Wegweisung feststellen, wodurch der überörtliche Verkehr über die Prinzregentenstraße durch die Innenstadt geleitet würde. Die vorhandenen Schilder sind verständlich, gut zu erfassen und veranlassen die Kraftfahrer durch dieBeschilderung jeder einzelnen Fahrspur entsprechend frühzeitig zu einem eventuell notwendigen Fahrspurwechsel. Das heißt, der Fahrverkehr in Richtung der BAB 95 und 96 wird spätestens an der Schilderbrücke (noch vor der Ableitung zur Prinzregentenstraße) auf die mittlere Fahrspur geleitet.
Eine irreführende Verkehrslenkung in Richtung Innenstadt kann nicht nachvollzogen werden. Die Fahrtrichtung ins „Zentrum“ (Innenstadt) wird frühzeitig beschildert (in Wort und Bild) und deutlich als Ableitung über die rechte Fahrspur angezeigt. Hingegen führen die Wegweisungen zu den weiteren BAB geradeaus.
Einzig die direkt vor der rechten Ableitungsspur letzten wegweisenden Schilder waren unter Umständen für einige Kraftfahrer etwas missverständlich, da am rechten Ableitungspfeil das Wort beziehungsweise Symbol „Zentrum“ nicht mehr vermerkt war.
Zur noch besseren Verdeutlichung der Fahrtrichtungen haben wir zwischenzeitlich das „Zentrum“ in Wort und Bild auf den vor der Ableitungsspur links und rechts der BAB 94 stehenden Wegweisern ergänzen lassen, so dass eine nicht beabsichtigte Fahrt durch die Innenstadt für den durchschnittlichen Autofahrer sehr unwahrscheinlich ist.
In der Gesamtschau ist die Wegführung zu den weiterführenden BAB gut verständlich, nachvollziehbar und ausreichend.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit geschäftsordnungsgemäß behandelt ist.