Kindergarten in der Borstei erhalten – Keine Umsiedelung der Einrichtung ab Herbst
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 12.6.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 12.6.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, den städtischen Kindergarten in der Borstei zu erhalten und die notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchführen zu lassen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die beiden genannten Standorte sowie die ebenfalls in der Borstei gelegene Einrichtung Franz-Marc-Straße 9 wurden in den letzten Monaten nochmals durch Vertreter des Referats für Bildung und Sport sowie der Branddirektion begangen und die aktuelle brandschutzrechtliche Situation vor Ort begutachtet. Es waren zudem von der Eigentümerin und Vermieterin, der Borstei Immobilien GmbH & Co.KG, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie weitere Stellen der Lokalbaukommission einzuschalten. Unterschiedliche Einschätzungen konnten eingeholt und die notwendigen Abstimmungen getroffen werden. Auch die Belange der Nutzer vor Ort waren in der Gesamtschau als wichtiger Punkt mit einzubeziehen.
Die Eigentümerin der Borstei wird die jeweiligen Holzfüllungstüren zwischen den Treppenräumen und den Kitas bis Ende diesen Jahres in einen feuerwiderstandsfähigen und dichtschließenden Zustand bringen. Lokalbaukommission und Branddirektion sahen infolgedessen nicht mehr die Notwendigkeit der Untersagung der weiteren Nutzung, vielmehr wird die Nutzungsbeschränkung auf zehn Kinder pro Einrichtung nicht mehr weiterverfolgt.Die drei oben genannten Standorte der Borstei-Kindergärten können mit allen 42 Kindern weiter betrieben werden. Zudem kann die Nutzungsbeschränkung der Franz-Marc-Straße 9 aus dem Jahr 2015 zurückgenommen werden.
Alle drei Einrichtungen in der Borstei stehen somit auch über das 80-jährige Jubiläum hinaus den Familien der Borstei als Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder zur Verfügung. Ich freue mich, Ihnen ein derart erfreuliches Ergebnis mitteilen zu können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.