Um der Verdrängung der angestammten Bevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten entgegenzuwirken, erweitert die Landeshauptstadt München die Bindungen der Abwendungserklärungen bei städtischen Vorkaufsrechtsfällen auf unbebaute Grundstücke und Grundstücke mit Wohnbaurechtsreserven. Dies hat die Vollversammlung des Stadtrats jetzt beschlossen.
In den Schutzbereich der Münchner Erhaltungssatzungen fallen rund 281.000 Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise 160.000 Wohnungen. Um dort die Verdrängung der Wohnbevölkerung zu verhindern und die Milieus zu schützen, kann die Landeshauptstadt München beim Verkauf von Gebäuden ihr Vorkaufsrecht zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ausüben. Verpflichten sich Käuferinnen und Käufer mit der Unterzeichnung einer Abwendungserklärung zur Einhaltung von bestimmten Milieuschutzzielen, ist die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt nicht mehr möglich. Neben dem Verbot der Umwandlung in Wohnungseigentum und dem Verbot der Luxusmodernisierung gilt seit Juli 2018 eine verschärfte Abwendungserklärung unter anderem mit folgenden zusätzlichen Auflagen: Beschränkung der Miethöhe, Neuvermietung nur an berechtigte Personen, Beschränkung von Eigenbedarfskündigungen sowie Abbruchverbot.
Viele Grundstücke und Flächen, die in München verkauft werden, bieten den neuen Eigentümern die Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu errichten. Seit Dezember 2018 schlägt das Kommunalreferat daher dem Stadtrat bei der Ausübung von Vorkaufsrechten vor, auch die Wohnbaurechtsreserven auf bebauten oder unbebauten Grundstücken zu berücksichtigen. In Anlehnung an den bekannten Umfang der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) soll bei Überschreitung einer Bagatellgrenze 30 Prozent des neuen Wohnraums berechtigten Personen zu angemessenen Mieten zur Verfügung stehen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich, dass der Stadtrat einer weiteren Ausweitung der Abwendungserklärung auch für unbebaute Grundstücke zugestimmt hat. Wer das Vorkaufsrecht der Stadt abwenden will, muss künftig auch für 30 Prozent der hier neu entstehenden Wohnungen strenge Mieterschutzauflagen erfüllen. Das ist ein weiterer wichtiger Mosaikstein, um Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen in unserer Stadt zu halten. Wir werden uns weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Mieterinnen und Mieter einsetzen. Klar ist aber auch: Nur wenn die Bundesregierung gesetzlich deutlich mehr für den Mieterschutz tut und endlich eine Reform des Bodenrechts auf den Weg bringt, können wir die dramatische Aufwärtsspirale der Bodenpreise und der Mieten gerade in München stoppen.“
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Wir schützen mit dem Beschluss nicht nur – wie bisher – Bestandsmieterinnen und -mieter vor Verdrängung, sondern verhindern die schleichende Verdrängung ,über Bande‘. Die Stadt setzt sich damit für nachhaltigen Milieuschutz ein und wirkt der Gentrifizierung entgegen. München muss für alle lebenswert und bezahlbar bleiben.“