Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München lehnt in der aktuellen Debatte über die Grundsteuerreform eine Erhöhung der Grundsteuer in Ballungsräumen klar ab und fordert vor allem eine gesetzliche Regelung, dass die Gundsteuer nicht mehr auf die Mieterschaft umgelegt werden kann.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Durchschnittsmieten in München sind ohnehin schon so hoch, dass sie nicht nur für Geringverdiener, sondern oft auch für die Mittelschicht nicht mehr stemmbar sind. Jede Neuregelung, die die Münchner Mieterinnen und Mieter zusätzlich belastet, ist höchst problematisch. Zudem halten wir es nicht für angemessen, dass die Grundsteuer überhaupt auf die Mieterschaft abgewälzt werden kann.“ Die Grundsteuer ist nur bei Inklusivmieten, die in der Praxis mittlerweile nur sehr selten vorkommen, in der Miete enthalten. Im Regelfall wird sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieterschaft umgelegt. Bei der Grundsteuer handelt es sich gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) um eine umlagefähige Position.
Das Sozialreferat spricht sich dafür aus, diese Möglichkeit in § 2 Nr. 1 BetrKV zu streichen.