Vermeidung von Plastik – M-Wasser anstelle von Wasser in Plastikflaschen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 25.10.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach Paragraf 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass in den Sitzungen des Münchner Stadtrats zukünftig, anstelle von Mineralwasser in Plastikflaschen, M-Wasser mit und ohne Kohlensäure angeboten wird. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 25.10.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die zunehmende Verwendung von Plastik, insbesondere als Einwegprodukt, teile ich in vollem Umfang. Die Aufstellung eines Wasserspenders ist jedoch aus logistischen und technischen Gründen und nicht zuletzt aus Platzgründen in den historischen Räumen schwer umzusetzen.
Gleichwohl habe ich aber, um der weiteren Verwendung von Plastik auch bei Stadtratssitzungen Einhalt zu gebieten, den Sitzungsdienst gebeten, für alle Getränke im Sitzungssaal von Plastikflaschen auf Mehrweg-Glasflaschen umzustellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.