Die Zufahrt Stachus-Tiefgarage umgestalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Alexander Reissl und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 17.5.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(l) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Zufahrt zur Stachus-Tiefgarage und die Flächen zwischen den Fahrbahnen der Herzog-Wilhelm-Straße nördlich der Josephspitalstraße für mehr Aufenthaltsqualität und höherwertige Nutzungen neu zu ordnen.
Zu Ihrem Antrag vom 17.5.2018 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1946 entsprochen wurde und dort als städtebauliches Ziel festgeschrieben ist. Ergänzend möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Für die gewährte Fristverlängerung bis zum 30.6.2019 möchten wir uns bedanken.
Eine Umgestaltung der Zufahrt zur Stachus-Tiefgarage sollte im Kontext der Gesamtentwicklung des Gevierts zwischen Josephspital- und Herzogspitalstraße gesehen werden.
Die Zufahrt und die Flächen zwischen den Fahrbahnen der Herzog-Wilhelm-Straße nördlich der Josephspitalstraße befinden sich im Besitz der Landeshauptstadt München. Die Tiefgarage selbst liegt in der Zuständigkeit der Stadtwerke München GmbH (SWM). Deshalb haben wir das dafür zuständige Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) um eine Stellungnahme gebeten. Die SWM teilt über das RAW Folgendes mit:
„Die Stadtwerke München sind seit 2005 Erbbauberechtigte am Stachusbauwerk im Bereich Karlsplatz, Bayer- und Sonnenstraße.
Die Stadt, als Grundstückseigentümerin, hat für das Zufahrtsbauwerk (Ein- und Ausfahrtsspuren für Ladehof und Tiefgarage) in der Herzog-Wilhelm-Straße sowie für den dort befindlichen Zuluft-Turm den Erbbauberechtigten Dienstbarkeiten eingeräumt.
Bei einer Neugestaltung des Areals ist für die Stadtwerke München von entscheidender Bedeutung, dass sich die Zufahrtsmöglichkeiten nicht weiter verschlechtern.Die Belieferung und Entsorgung für das Stachus-Einkaufszentrum, die Kaufhäuser Kaufhof und Karstadt sowie verschiedene weitere Anlieger, z. B. Läden des Hotels Königshof oder das Gebäude Sonnenstraße 6, werden über den Ladehof abgewickelt. Im Zufahrtsbauwerk befindet sich außerdem ein Stützpunkt der städt. Straßenreinigung.
Das gesamte unterirdische Stachusbauwerk mit fünf Ebenen wird ausschließlich über den Ansaugturm an der Kreuzung Herzog-Wilhelm-Straße/ Herzogspitalstraße mit Frischluft versorgt.
Ohne ausreichende Luftversorgung müsste das Bauwerk geschlossen werden.
Bei Wahrung der Interessen bei der Verkehrsanbindung und Luftversorgung des Stachusbauwerks sowie der Fernkälteerzeugung, die unter anderem mit Hilfe des unterirdischen Stadtgrabenbachs erfolgt, haben die Stadtwerke München somit keine Einwände gegen eine Neugestaltung des Zufahrtsbereiches.“
Auch aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine Umgestaltung und Neuordnung der Ein- und Ausfahrt der Stachus-Tiefgarage grundsätzlich vorstellbar. Voraussetzung dabei ist, dass weiter eine Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage mit mindestens gleicher Leistungsfähigkeit verbleibt. Dabei ist die allgemeine Entwicklung der Verkehrssituation im Hackenviertel zu beachten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung lässt zurzeit untersuchen, ob eine geänderte Zu- und Abfahrt über die Josephspitalstraße diesen Anforderungen genügt. Die genaue Lage der Zu- und Ausfahrt kann dabei in gewissem Umfang verändert werden.
Im Zuge einer möglichen Entwicklung des Standortes ist eine geordnete Neuordnung der Zufahrt der Stachus-Tiefgarage im Sinne des Münchner Innenstadtkonzeptes notwendig. Diese ist auch bereits im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1946 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 04066) als städtebauliches Ziel festgeschrieben. Zurzeit prüft das Kommunalreferat, ob eine mittelfristige Entwicklung dieser Flächen möglich ist.
Bezüglich der Grünfläche in der Herzog-Wilhelm-Straße ist das Baureferat Abteilung Gartenbau bereits beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und entsprechend deren Ergebnis anschließend ein konkurrierendes Verfahren durchzuführen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.