EU-Grenzwerte für Stickstoffoxid?
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 29.11.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage haben Sie folgende Ausführungen vorangestellt:
„Der Grenzwert für Stickstoffoxide – produziert unter anderen von Dieselfahrzeugen – ist für die Innenstädte auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Obergrenze festgelegt. Bei Überschreitung klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen die Kommunen. Derzeit haben deutsche Gerichte bereits streckenweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterer Schadstoffklassen erlassen.
Namhafte Lungenfachärzte, wie beispielsweise der ehemalige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, sehen die aktuelle Schadstoffbelastung durch Stickstoffoxide für die Gesundheit als unbedenklich. 40 Mikrogramm Stickstoffoxid sind 40 Millionstel Gramm in einem Kubikmeter Luft.
Natürlich ist eine Verringerung aller Umweltbelastungen, insbesondere die Verringerung der Ursachen für den Klimawandel von vordringlicher Bedeutung.
Interessant ist, dass der einzige Kläger gegen die Kommunen, die Deutsche Umwelthilfe, zum Teil von dem japanischen Autokonzern Toyota finanziert wird. Dieser Konzern erklärt selbst, dass der Anteil seiner in Deutschland verkauften Fahrzeuge mit Diesel nur 20 Prozent beträgt. Der Anteil bei den deutschen Herstellern beträgt mehr als 50 Prozent. Der auch von deutschen Automobilherstellern entfachte Dieselskandal ist völlig inakzeptabel. Dies kann aber nicht rechtfertigen, dass möglicherweise wegen wirtschaftlicher Interessen eines ausländischen Automobilkonzerns Hunderttausende von Dieselfahrzeugbesitzern teilweise die Nutzung ihrer Kraftfahrzeuge verboten werden.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen einzelnen Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt.
Frage 1:
Ist es richtig, dass an deutschen Arbeitsplätzen eine Höchstgrenze für die Belastung mit Stickstoffoxid von 950 Mikrogramm völlig normal ist und dies niemand in Frage stellt. Auch nicht die Deutsche Umwelthilfe oder die Gewerkschaften?
Antwort:
Eine temporäre Belastung von Stickstoffdioxid in Höhe oder über dem Grenzwert von 40 µg/m3 macht einen gesunden Menschen nicht krank. Im Arbeitsschutz gelten daher auch deutlich höhere Grenzwerte. Die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) liegt bei 950 µg/m³. Doch ist der entscheidende Unterschied, dass beim MAK-Wert eine beschränkte Arbeitszeit (8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche unter Einhaltung von Pausenzeiten) als Bezugszeitraum herangezogen wird, während derer ein gesunder Arbeiter dieser Konzentration am Arbeitsplatz ausgesetzt sein darf. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde jedoch für eine Dauerbelastung, Tag und Nacht, über das ganze Jahr ohne Unterbrechung für alle Menschen – auch für Kranke, Kinder, Schwangere und Asthmatiker – europaweit verbindlich festgelegt.
Frage 2:
Ist es richtig, dass die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin gegen die Kom- munen wegen Überschreitung der Stickstoffobergrenzen weitestgehend vom japanischen Autokonzern Toyota finanziert wird, welcher wirtschaftlich von den „Dieselklagen“ gegen die Kommunen profitiert, weil er selbst in Deutschland überwiegend benzinbetriebe Kraftfahrzeuge verkauft?
Antwort:
Beklagte des Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) sind nicht die von NO2- Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen selbst, sondern die nach Paragraph 47 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) für die Luftreinhaltung und damit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen verantwortlichen Länder.
Die Landeshauptstadt München war im Verfahren der DUH gegen den Freistaat Bayern bisher nur Beigeladene.
Laut Medienberichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
4.12.20181 und der Süddeutschen Zeitung vom 5.12.20182 will der japanische Automobilhersteller Toyota seine Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beenden. Weitere Kenntnisse zur Finanzierung der DUH, die über die zuletzt in den Medien aufgeführten Informationen hinausgehen, sind dem RGU nicht bekannt.
Frage 3:
Gibt es medizinisch begründete Studien, welche bei einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickoxid gesundheitsschädliche Folgen für betroffene Menschen nachweisen?
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen keine Studien vor, die einen solchen Kausalzusammenhang feststellen. Für die fachliche Bewertung und gegebenenfalls notwendige Ableitung von gesetzlichen Normen fehlt der Landeshauptstadt München jedoch sowohl die Kompetenz, als auch die Zuständigkeit. Hierfür sind das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ansprechpartner. Bei der Festlegung des NO2-Jahresgrenzwertes hat sich die Europäische Union auf den wissenschaftlich basierten Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestützt.