Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April beschlossen, dass Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Der Antrag ist nötig, damit die Personen noch nachträglich in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Bis zum Stichtag am Sonntag, 5. Mai, kann das Wahlamt die Anträge annehmen. Die Antragstellung beim Wahlamt ist formlos schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Kreisverwaltungsreferats möglich. Ein Antrag per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Auskünfte zur Antragstellung gibt es auch telefonisch unter der Wahlhotline 233-9 62 33 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de. Die Adresse für schriftliche Anträge lautet: Kreisverwaltungsreferat Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München. Weitere Informationen zur Europawahl auf http://www.muenchen.de/europawahl.