(26.4.2019 – teilweise voraus) Die Kampfmittelräumarbeiten von Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne sind bisher so erfolgreich verlaufen, dass bereits umfangreichere Flächen als zuvor erwartet bearbeitet werden konnten.
Die noch erforderlichen Räumarbeiten finden ab Sonntag, 28. April, weiter nördlich auf dem Gelände statt. Die in der bisher gültigen Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats festgelegten Sperrzonen 2 und 3 verschieben sich entsprechend und betreffen eine kleinere Fläche außerhalb des Kasernengeländes.
Zudem können aufgrund der bisher erzielten Fortschritte die Arbeiten in kürzeren Zeiträumen als bisher angenommen abgeschlossen werden. Daher entfallen die in der Allgemeinverfügung bisher angekündigten Sperrtage mittwochs in Sperrzone 2 und 3.
Details sind dem Text der neuen Allgemeinverfügung und den Lageplänen zu entnehmen.
Das Betreten der Sperrzone und jeglicher Aufenthalt darin sind jeweils ab 8 Uhr bis zum Abschluss der Kampfmittelbeseitigung, voraussichtlich 17 Uhr, verboten. Die verbindliche Festlegung erfolgt jeweils durch Absperrmaßnahmen der Sicherheitskräfte vor Ort. Der Abschluss der Kampfmittelbeseitigung und die Aufhebung der Sperrzone wird durch die Sicherheitskräfte für den jeweiligen Tag vor Ort verbindlich bekanntgegeben. Die neue Allgemeinverfügung zur Bayernkaserne mit den detaillierten Festlegungen sowie Lagepläne zu den situationsangepassten kleineren Sperrzonen finden sich unter https://t1p.de/bayernkaserne.