Fahrradabstellanlage am Isartor
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 27.9.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 27.09.2018 Folgendes beantragt:
„Rund um das Isartor werden Fahrräder teilweise unverantwortlich wild abgestellt. Besonders in der Zweibrückenstraße, Ausgang Breiterhof sind die verbotenerweise abgestellten Räder zu entfernen. Im Gegenzug sollte ausreichend Abstellkapazität mit Überdachung auf der Fläche Isartorplatz/ Thierschstraße geschaffen werden.“
Nach Paragraf 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraf 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die verspätete Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 27.09.2018 teilt das Baureferat in Abstimmung mit KVR (Kreisverwaltungsreferat) und Polizei Folgendes mit:
Der Bereich vor dem S-Bahnzugang Breiterhof in der Zweibrückenstraße ist aufgrund seiner beengten Verhältnisse ein besonderer Brennpunkt für „wild“ abgestellte Räder. Für die Errichtung von Fahrradständern stehen dort keine Flächen zur Verfügung. Dies führt im Alltag dazu, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Räder auf dem Gehweg am Eingang zur Breiterhofpassage abstellen. Eine rechtliche Handhabe gibt es aufgrund des Grundsatzes des „Gemeingebrauchs“ gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht.
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Das Kreisverwaltungsreferat hat vor Ort auf dem Gehweg vor der Breiterhofpassage Piktogramme „Gehweg“ angebracht und zur Gehweginnenseite hin wurden absolute Haltverbote mit Fahrradsymbol und dem Zusatz „Den Fußgängern zuliebe“ errichtet. Zusätzlich wurde eine Sperrfläche markiert.Die getroffenen Regelungen haben allerdings keine Rechtswirkung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht keine Verkehrsschilder vor, mit denen das Parken von Fahrrädern in Fußgängerbereichen verboten werden kann. In der Vergangenheit haben einige Gemeinden immer wieder versucht, ein solches Parkverbot für Fahrräder durch Aufstellung von Verkehrsschildern zu erreichen und dabei ein Höchstmaß an Kreativität eingesetzt. Alle diese Versuche hatten jedoch vor Gericht keinen Bestand.“
Zur Verbesserung der Situation wird der Standort durch das Baureferat kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf werden außerplanmäßige Aktionen zur Entfernung von Schrotträdern oder aufgegebenen Rädern durchgeführt. Die letzte Aktion fand am 25.03.2019 gemeinsam mit der zuständigen Polizeiinspektion statt.
Für die von Ihnen geforderte Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage im Bereich Isartor/Thierschstraße stehen keine Flächen zur Verfügung. Auf der von Ihnen vorgeschlagenen Fläche wird die Deutsche Bahn AG durch den Bau einer Entrauchungsanlage an der S-Bahn-Station Isartor (Planfeststellung liegt vor) mehrere Lüftungsschächte sowie einen Aufzug errichten. Ein weiterer Eingriff in die Grünfläche und den Baumbestand für die Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage ist nicht vertretbar.
Jedoch wird das Baureferat auf Wunsch bzw. in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 1 (Altstadt-Lehel) an zwei anderen Einzelstandorten zusätzliche Fahrradständer errichten.
Folgende Standorte sind geplant:
- Errichtung von zirka 20 Fahrradstellplätzen durch die Umwandlung von zwei Kfz-Stellplätzen in der Liebherrstraße (Südseite, Ecke Zweibrückenstraße)
- Errichtung von zirka 25 Fahrradstellplätzen im Seitenbereich auf der Ostseite des Isartorplatzes
Insgesamt können somit zirka 45 Fahrradstellplätze neu errichtet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für 2019 geplant.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.