Hat der Baumschutz wirklich die notwendige Priorität in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.2.2019
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Laut Bericht der München Klinik zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 24. Oktober 2018 zu den Baumfällungen am Klinikum Harlaching wurde am 23. Januar 2019 mitgeteilt, dass nun neun Bäume (nach Baum- schutzverordnung geschützte Bäume) zusätzlich erhalten bleiben können. Dies ist einerseits sehr erfreulich. Allerdings verwundert dieser Erfolg gleichzeitig, da bei jeder Planung ein sensibler Umgang mit dem vorhandenen geschützten Baumbestand angenommen werden sollte.“
Ihre Frage lautete wie folgt:
„Wie ist es möglich, dass bei den Planungen auf dem Gelände des Klinikums Harlaching nach einer Überprüfung der ursprünglichen Baumfällungen aufgrund eines GRÜNEN Antrags plötzlich neun geschützte Bäume durch Neu- und Umplanung gerettet werden können, wenn gleichzeitig von der Stadtverwaltung immer gebetsmühlenartig behauptet wird, dass bei Baumfällungsanträgen stets mit höchster Sensibilität vorgegangen wird?“
Ich habe die Geschäftsführung der München Klinik (MüK) dazu befragt und folgende Antwort erhalten:
„Grundlage für den Stadtratsbeschluss vom 24.10.2018 war die Planung der München Klinik zur Errichtung des Neubaus der München Klinik Harlaching. Naturgemäß erfolgt eine solche Planung unter Abgleich vieler verschiedener Anforderungen. Zur Frage der Baumfällungen für die Leitungs- und Wegeumverlegung, für Zufahrten und Parkplätze während der Bauzeit sind die maßgeblichen Anforderungen:
-Baufreiheit für die auszuführenden Maßnahmen herstellen
-Sichere Maßnahmenumsetzung sicherstellen
-Ökologische Aspekte, im Besonderen Baumfällungen, Baumschutz, Flächenversiegelung, Artenschutz
-Wirtschaftlicher BaubetriebUnter Abgleich dieser Anforderungen entstand der Bedarf, 60 Bäume zu fällen.
Am 24.10.2018 hat der Stadtrat dem Antrag zugestimmt, jedoch mit der Maßgabe, nochmals eine Einzelfallprüfung für jeden zu fällenden Baum durchzuführen.
Mit dem Beschluss vom 24.10.2018 wurde die München Klinik ermächtigt, den entsprechenden Fällantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einzureichen. Um sicherzugehen, dass der besonderen Maßgabe des Stadtrats Rechnung getragen wird, hat die München Klinik bereits vor Einreichung des Fällantrags Umplanungen vorgenommen. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, die Fällung von geschützten Bäumen zu vermeiden. Gegenüber der ersten Planung wurde der Erhalt von zweiBäumen sichergestellt.
Der angepasste Fällantrag wurde am 28.11.2018 bei der UNB eingereicht. Dieser beinhaltete die Fällung von 58 Bäumen.
Im Rahmen der Beratungen zum Fällantrag wurden seitens der UNB Vorschläge zur Fällvermeidung von insgesamt sieben weiteren Bäumen vorgebracht.
Die reduzierte Fällgenehmigung wurde am 14.1.2019mit der Freigabe zur Fällung von 51Bäumen erteilt.
Die entsprechenden Arbeiten wurden am 12.2.2019 begonnen und am 20.2.2019 abgeschlossen.
Durch die Beratung der UNB wurde im Ergebnis das erreicht, was gewünscht war. Die geforderte Sensibilität ist vorhanden, aber die UNB kann einen Antrag erst bearbeiten, wenn er eingereicht wurde.
Dieses Schreiben ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet ist.