Prinz-Eugen-Park III – Sicherer Schulweg für die neuen Grundschüler/innen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Anne Hübner, Gerhard Mayer, Bettina Messinger und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 28.9.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat den Erlass eines absoluten Haltverbotes auf den Fußwegen, die zur Grundschule an der Ruth-Drexel-Straße von Schulkindern genutzt werden, zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Das Kreisverwaltungsreferat hat die Situation vor Ort mehrfach beobachtet und Kontakt mit der Baukoordination im Prinz-Eugen-Park sowie mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 22 aufgenommen.
Aufgrund des Baufortschritts hat sich die Situation seit vergangenem Herbst verändert. So sind die Westseite der Eugen-Jochum-Straße und der westliche Teil der Nordseite der Jörg-Hube-Straße baustellenbedingt komplett gesperrt. Die gegenüberliegenden Gehwege sind jedoch frei, da hier regulär am Fahrbahnrand geparkt wird (Eugen-Jochum-Straße) beziehungsweise ohnehin ein absolutes Haltverbot (Jörg-Hube-Straße) besteht.
Die Schulkinder gelangen größtenteils über eigens geschaffene Zuwegungen über den Salzsenderweg zur Grundschule. Dieser Weg wurde zum Teil mit einem Holzzaun abgesichert und von der Fahrbahn getrennt. Hierfür gibt es Absprachen zwischen dem KVR, der Schule und dem Baukonsortium. Lediglich die Schulkinder aus den bereits fertiggestellten Wohnungenim Bereich des Wendehammers Ruth-Drexel-Straße sowie aus Gebieten östlich des Neubaugebiets nutzen den nördlichen Gehweg der Ruth-Drexel-Straße. Die Eugen-Jochum-Straße wird nicht als Schulweg genutzt.
Laut Auskunft der Polizei wird die Verkehrssituation im Umfeld der Schule regelmäßig überwacht. Die Unfallsituation kann derzeit als absolut unauffällig eingestuft werden.
Im Bereich vor der Schule (Ruth-Drexel-Straße 25-29) wurden bereits absolute Haltverbote angeordnet. Im weiteren Bereich der Nordseite der Ruth-Drexel-Straße ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg durch Zeichen 315 StVO gestattet. Dies hat sich nach den Beobachtungen vor Ort durch die Polizei und das Kreisverwaltungsreferat bewährt, da es dadurch möglich ist, den Schwerlastverkehr der Baustelle bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Parkmöglichkeiten zu bewerkstelligen. Somit wird die ohnehin angespannte Parksituation während der Bauphase entlastet und der Fluss des Baustellenverkehrs wesentlich erleichtert.
Zwischen dem Wendehammer Ruth-Drexel-Straße und dem Kurvenbereich ist trotz halbseitig parkender Fahrzeuge immer noch ein sehr breiter Gehweg nutzbar. Auch im weiteren Verlauf bis zum bestehenden Haltverbot vor der Schule ist neben halbseitig parkenden Fahrzeugen ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden. Die Befragungen einiger Eltern ergaben, dass aus deren Sicht keine Behinderungen des Schulwegs vorliegen.
Aufgrund der obigen Ausführungen ist die Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf der gesamten Nordseite der Ruth-Drexel-Straße sowie in der Jörg-Hube-Straße und Eugen-Jochum-Straße nicht erforderlich, da die Schulwegsicherheit mit der bestehenden Verkehrsführung gewährleistet ist. Ebenso kann mit der bestehenden Verkehrsführung der Baustellenverkehr ohne Behinderungen abgewickelt werden. Die Errichtung eines absoluten Haltverbots ist auf dem Gehweg rechtlich ohnehin nicht möglich, da die Zeichen 283 StVO nur für die Fahrbahn gelten. Ein Parken auf dem Gehweg ist gemäß Paragraph 12 StVO grundsätzlich nicht zulässig.
Das Kreisverwaltungsreferat beobachtet die Situation im Prinz-Eugen-Park in Abstimmung mit der Polizei fortlaufend und trifft die gegebenenfalls zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.