Die Stadt als soziale Vermieterin – gemeinnützige Vereine stärken!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Renate Kürzdörfer, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Heide Rieke und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 4.9.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Dem Kommunalreferat wurde Ihr Antrag vom 4.9.2018 zugeleitet, in dem Sie die Stadtverwaltung beauftragen, sich bei der Berechnung des Mietzinses für gemeinnützige Vereine in städtischen Immobilien an der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Vereins zu orientieren.
Gemäß Paragraph 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung gemäß Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.9.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München ist gemäß Artikel 62 BayGO verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen primär aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Entsprechend Artikel 75 BayGO ist grundsätzlich für die Nutzungsüberlassung von städtischen Immobilien ein angemessenes Nutzungsentgelt zu verlangen. Ausnahmen sind insbesondere zulässig bei der Vermietung kommunaler Gebäude zur Sicherung preiswerten Wohnens und zur Sicherung der Existenz kleiner und ertragsschwacher Gewerbebetriebe (Artikel 75 Abs.2 S.2 BayGO). Die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen ist grundsätzlich unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Überlassungen, die „in Erfüllung von Gemeindeaufgaben“ erfolgen.
Für die Klärung der Frage, wann und in welchem Umfang von Vereinen Aufgaben wahrgenommen werden, die zur Erfüllung von Gemeindeaufgaben dienen, hat das Kommunalreferat nun im Zusammenhang mit der „Mieterhöhung für die Räume des gemeinnützigen Kulturhistorischen Vereins Feldmoching auf dem Gfild“ mit dem Kulturreferat vereinbart, dass ein Kriterienkatalog dahingehend erarbeitet werden soll, ob und inwieweit gemeinnützige Vereine als Nutzer beziehungsweise Mieter von städtischen Immobilien für kulturelle Zwecke künftig finanziell unterstützt werden können. Dieser Kriterienkatalog wird umgehend nach Erarbeitung in den Stadtrat eingebracht werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten; wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.