Straßenzulassung für E-Roller
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 11.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr an den Herrn Oberbürgermeister gerichteter Antrag hat eine umgehende Straßenzulassung von E-Rollern zum Ziel, welche durch eine Gesetzesinitiative über den Deutschen Städtetag eingebracht werden soll.
Die Implementation Ihres Antrags ist bereits geplant, so dass ab dem Sommer 2019 mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zu rechnen ist.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu dem Antrag „Straßenzulassung für E-Roller“ Folgendes mit:
In Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 04529 vom 11.10.2018 fordern Sie:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag beim Bundesministerium dafür einzusetzen, dass E-Roller umgehend eine Straßenzulassung erhalten. Zudem soll sich die Verwaltung für die Möglichkeit eines Modellversuchs mit E-Rollern für München einsetzen.“
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Jahren in verschiedenen Gremien für eine Regelung zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr eingesetzt und auf eine baldige Lösung gedrängt. Bereits im September 2018 ist der Deutsche Städtetag an die Landeshauptstadt München herangetreten und hat um Stellungnahme zum Entwurf der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) bis Anfang Oktober 2018 gebeten. Im uns vorliegenden Entwurf wird die Teilnahme von elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometer pro Stunde geregelt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr aufrecht zu erhalten, ist insbesondere eine gültige Betriebserlaubnis und ein entsprechender Versicherungsschutz Voraussetzung zur Inbetriebnahme auf öffentlichem Verkehrsgrund. Nachdem diverse Spitzenverbände zum Verordnungsentwurf angehört wurden, werden nun die Hinweise und Bedenken geprüft und eingearbeitet. Ein konkretes Datum des Inkrafttretens ist laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr noch nicht bekannt. Diverse Medien berichten aktuell voneinem wahrscheinlichen Inkrafttreten noch im Frühjahr 2019 (Quelle u.a. ARD Tagesthemen vom 5.2.2019).
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde von uns um eine Einschätzung gebeten, ob aus deren Sicht ein Modellversuch im Bereich der Landeshauptstadt München sinnvoll erscheint, da der Verordnungsentwurf bereits vorliegt.
In der am 27.12.2018 eingegangenen Nachricht wird darauf hingewiesen, dass für alle am Modellversuch teilnehmenden Fahrzeuge eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsste. Eine solche Ausnahmegenehmigung setzt neben dem Nachweis über eine abgeschlos-
sene Haftpflichtversicherung auch den Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit der jeweiligen Fahrzeuge in Form von Begutachtungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen voraus.
Das Kreisverwaltungsreferat gibt zu bedenken, dass ein Modellversuch neben einer klaren Zieldefinition (was soll im Versuch erprobt und untersucht werden) auch eine Evaluationsphase eingeplant werden müsste, aus der die Versuchsergebnisse in den Verordnungsentwurf einfließen sollten. Hierzu scheint der Stand bis hin zum Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bereits zu weit fortgeschritten.
Neben den Voraussetzungen für eine Straßenzulassung von eKF, sind jedoch auch die Sicherheitsaspekte bei der zu erwartenden Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten.
In Spitzenzeiten des Radverkehrs ist die dafür vorhandene Infrastruktur bereits jetzt in München stark belastet. Gerade bei Überhol- und Abbiegevorgängen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, insbesondere in den ersten Jahren der Genehmigung, von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätzt wird. Zudem birgt die Breite von mehrspurigen eKF (zum Beispiel Segways) im Verhältnis zur Breite der Fahrbahn ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Inwieweit sich das Verhältnis in der Mischnutzung von Radverkehrsanlagen und in welcher Weise sich die Bauform von eKF entwickelt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Der von Ihnen aufgegriffene Gedanke, dass umweltfreundliche Fortbewegung in München dringend erforderlich ist, wird voll umfänglich von uns geteilt.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt in einer Stellungnahme zu Ihrem Antrag mit:Das Referat für Gesundheit und Umwelt setzt seit 2015 mit dem „Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM)“ das größte kommunale Förderprogramm im Bereich Elektromobilität um und realisiert mit einem Gesamtbudget von rund 60 Millionen Euro Maßnahmen wie etwa den Aufbau von Ladeinfrastruktur, die Umstellung der kommunalen Flotte auf Elektroantriebe, die Elektrifizierung des Busverkehrs, die Errichtung zahlreicher Mobilitätsstationen im Stadtgebiet sowie Förderprogramme für E-Fahrzeuge, Ladeeinrichtungen, Beratungsleistungen und E-Taxis.
Dabei folgt die Umsetzung des E-Handlungsprogramms einer klaren Vorgabe: Mit der Förderung der Elektromobilität soll ein wesentlicher Beitrag zu den Klimaschutzzielen, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz in unserer Stadt geleistet werden.
Ergänzend dazu treibt die Landeshauptstadt München durch ihr Engagement für Elektromobilität die Mobilitätswende in München voran. Handlungsleitend hierbei ist die Vermeidung von Verkehr, die Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV und Radverkehr sowie die verträgliche Abwicklung des verbleibenden Verkehrs mit alternativen Antrieben.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller fordern nun die Landeshauptstadt München auf, sich beim zuständigen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Straßenzulassung von E-Rollern einzusetzen. Dabei ist aus Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt auch das Verlagerungspotential und ein möglicher Beitrag zur Mobilitätswende dieser Fahrzeuge zu betrachten. Hier ist allerdings festzuhalten, dass die Nutzungsprofile, Einsatz- und Wegezwecke sowie Wegeketten dieser teilweise neuartigen Fahrzeuge derzeit weitestgehend unbekannt sind. Es fehlen belastbare Studien, die Aufschluss darüber geben könnten, inwieweit ein substanzieller Beitrag zu den Zielen, die die Landeshauptstadt München mit der Förderung der Elektromobilität erreichen will, geleistet werden kann. Aussagen über einen Nutzen dieser neuen Fahrzeugkategorie im Sinne der genannten kommunalen Zielsetzungen lassen sich deshalb aktuell nur sehr allgemein treffen. So zählen E-Roller wie beispielsweise Hoverboards, E-Sooter und E-Longboards etc. zum wachsenden Markt von E-Kleinfahrzeugen (Mikroelektromobilität). Diese Fahrzeuge sind grundsätzlich flächeneffizient, lokal emissionsfrei und leise. Ergänzend kann grundsätzlich festgestellt werden, dass im Hinblick auf den steigenden Anteil des Lieferverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in den Städten E-Mikromobile im fließenden, aber auch ruhenden Verkehr eine platzsparende Mobilitätsvariante im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen darstellen. Darüber hinaus können Kurzstrecken durch den Einsatz von Mikro-Elektromobilität attraktiver gestaltet werden und sich damit ggf. die Reichweite des ÖPNV erhöhen. Andererseits könnten im Zuge derNutzung von E-Mikromobilen unerwünschte Reboundeffekte wie etwa die Kannibalisierung von Fuß- und Radverkehr auftreten. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls ein möglicher zusätzlicher Energie- und Ressourcenverbrauch durch eine Verdrängung des Fußverkehrs zu beachten.
Zusammenfassend ist also eine abschließende Bewertung über den Nutzen dieser neuen Fahrzeugkategorie im Sinne der genannten Zielsetzungen derzeit nicht möglich. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird aber die Entwicklung im dynamischen Markt für Elektromobilität verfolgen und prüfen, inwieweit zukünftig eine Förderung von E-Scootern im Rahmen des Förderprogramms „München emobil“ möglich ist und eine Maßnahmenentwicklung für die nächste Fortschreibung IHFEM 2021 im Bereich E-Mikromobilität sinnvoll erscheint.
Fazit
Das Kreisverwaltungsreferat hält die bereits getroffenen Maßnahmen zur Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, welche noch im Frühjahr diesen Jahres in Kraft treten soll, für ausreichend. Zudem schließt sich das Kreisverwaltungsreferat der Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr an, dass eine vorgezogene Regelung in Form von Einzelausnahmegenehmigungen angesichts der in Kürze zu erwartenden generellen Regelung unverhältnismäßig gegenüber dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand steht.
Ich bitte um Kenntnisnahme und gehe davon aus, dass der Antrag damit erledigt ist.