Der UN-Migrationspakt – Was ist Sache?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
20.11.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrem Antrag vom 20.11.2018 fordern Sie eine Darstellung, welche konkreten Auswirkungen der UN-Migrationspakt auf die Flüchtlings- und Migrationspolitik der Landeshauptstadt München haben könnte.
Die Begründung Ihres Antrags lautete:
„Der UN-Migrationspakt kursiert in der politischen Landschaft und viele wissen nicht so genau worum es geht. Der Mainstream gibt vor‚alles ist gut‘, aber stimmt das?
Die GroKo in Berlin hat versprochen, die Sacharbeit den Bürgern besser und verständlicher zu kommunizieren. Es ist jetzt Zeit. Warum ein Migrationspakt und welche positiven/negativen Ergebnisse und Wirkungen, welche technischen, finanziellen Auswirkungen usw. können dadurch erwartet werden? Was heißt das, wenn gesagt wird, es seien keinerlei nationale Verpflichtungen mit dem Migrationspakt verbunden? Wenn dem so ist, kann dann im Nachgang mit nationalen Gesetzesvorhaben gerechnet werden?
Eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lebt und praktiziert Solidarität in vielerlei Hinsicht, aber erklärt werden sollte es schon.“
Ihr Antrag beinhaltet Fragen zu Vorhaben der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesgesetzgebers hinsichtlich des sogenannten UN-Migrationspakts. Die Ausländerbehörde München des Kreisverwaltungsreferats als kommunale Behörde entscheidet weder über die Zielrichtung internationaler Vereinbarungen noch darüber, inwieweit hieraus nationale Gesetzesvorhaben resultieren. Daran ändert sich auch nichts, wenn Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden.
Die Interpretation oder der Vollzug des UN-Migrationspakts ist keine Aufgabe des Stadtrats gemäß Paragraphen 1 bis 4 GeschO. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf dem Schriftwege zu beantworten.
Der Ausländerbehörde München liegen keine Informationen zum UN-Migrationspakt vor, die über die in der Öffentlichkeit bereits bekannten Tatsachen hinausgehen. Es ist nicht bekannt, ob es auf Grundlage des UN-Migrationspakts nationale Gesetzesvorhaben geben wird. Aus diesenGründen ist auch keine Aussage dazu möglich, welche konkreten „Ergebnisse und Wirkungen“, sowie technischen und finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind.
Ich hoffe trotzdem, Ihrem Anliegen auf diese Weise entsprochen zu haben, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.