Stand der Planungen der sogenannten „Münchner Lösung“ in Perlach
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier und Heide Rieke (SPD-Fraktion) vom 11.12.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 11.12.2018 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Mit Schreiben vom 14.1.2019 wurde eine Fristverlängerung beantragt und bis 22.2.2019 auch gewährt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Februar 2017 hat der Münchner Stadtrat beschlossen, die ‚Münchner Lösung‘ (Verbindung der Unterhachinger Straße mit der Unterbiberger Straße) weiter zu konkretisieren.“
Frage 1:
Wie ist der Stand der Vorbereitung und Einleitung eines Bauleitplanverfahrens?
Antwort:
Im Jahr 2015 ist eine durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung betreute Machbarkeitsstudie zur Münchner Lösung erarbeitet worden. Diese trifft auch Aussagen zum Lärmschutz, geht dabei jedoch von der Bestandssituation und nicht von einer baulichen Entwicklung in den angrenzenden Bereichen aus. Mit den Überlegungen zum Interkommunalen Strukturkonzept Hachinger Tal werden sowohl für die Umsetzung der Münchner Lösung als auch die angrenzenden Bereiche ganz neue Chancen eröffnet. Im Fall einer erfolgreichen Umsetzung des Interkommunalen Strukturkonzeptes lägen die Straße sowie die angrenzenden Bereiche außerhalb des Überschwemmungsgebietes, was Planung und Bau der Straße erheblich erleichtern und eine bauliche Entwicklung in den angrenzenden Bereichen ermöglichen würde. Bei der Planung der Straße muss insbesondere der Aspekt des Höhenniveaus bezogen auf die Querung des Hachinger Bachs mit einer möglichen baulichen Entwicklung in den angrenzenden Bereichen (im Rahmen der Bauleitplanung) in Einklang gebracht werden.
Ziel ist es, eine zügige Umsetzung der Münchner Lösung zu ermöglichen und notwendige Verfahrensschritte zu konkretisieren. Gleichzeitig soll eine sinnvolle langfristige, bauliche Entwicklung in den angrenzenden Berei-chen auch im Sinne des Interkommunalen Strukturkonzeptes Hachinger Tal ermöglicht werden. Der Beschlussentwurf zum Interkommunalen Strukturkonzept wurde dem Bezirksausschuss 16 und 17 bereits zur Stellungnahme vorgelegt.
Frage 2:
Wie ist der Stand der Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern für den Korridor der Münchner Lösung?
Antwort:
Das Kommunalreferat teilt zum Sachstand mit, dass erste Gespräche mit der von der Straßenplanung betroffenen Eigentümerin geführt wurden. Die Verhandlungen stehen am Anfang. Die Eigentümerin sieht die Planung als einen erheblichen Eingriff in ihr Grundstück an und nimmt eine abwartende Haltung ein. Im Moment wird in den Gesprächen ausgelotet, inwieweit eine Einigung über die Bewertung des Grundstücks zugrunde zu legende Qualität und Bebaubarkeit gefunden werden kann. Ein positives Ergebnis der freihändigen Erwerbsverhandlungen würde eine Umsetzung der Münchner Lösung erleichtern, ist aber im Moment noch nicht absehbar. Darüber hinaus würde eine Beschlussfassung des Interkommunalen Strukturkonzepts Hachinger Tal und die Umsetzung der vorgeschlagene Maßnahmen zum Hochwasserschutz eine Umsetzung der Münchner Lösung erheblich vereinfachen.
Frage 3:
Wann wird der Stadtrat mit einem Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren befasst?
Antwort:
Derzeit werden unterschiedliche Voruntersuchungen zur Konkretisierung der notwendigen Straßenplanung durchgeführt. Im laufenden Jahr wird dazu eine Klärung erfolgen und falls erforderlich das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Frage 4:
Wie kann die Umsetzung der Münchner Lösung beschleunigt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger an der Weidener Straße endlich entlastet werden?
Antwort:
Wesentliche Voraussetzung für eine möglichst zügige Umsetzung der Münchner Lösung wäre der Erwerb des notwendigen Grundstücks. Sollte das Grundstück im Besitz der Landeshauptstadt München sein, kann ggf. die Straße auch ohne ein Bauleitplanverfahren realisiert werden. Der schwierigste und langwierigste Weg wäre sicherlich eine Enteignung auf der Basis einer Bauleitplanung durchzuführen.
Das Kommunalreferat führt die Erwerbsverhandlungen mit hoher Priorität, weist aber darauf hin, dass sich Straßengrunderwerbungen ohne planerische Grundlage in aller Regel nur schwer realisieren lassen.