Verkehrskonzept Münchner Westen
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Rathaus Umschau 86 / 2019, veröffentlicht am 07.05.2019
Verkehrskonzept Münchner Westen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Richard Quaas, Johann Sauerer, Frieder Vogelsgesang und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 13.3.2019
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 13.3.2019 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Am 6.12.2017 hat der Stadtrat beschlossen, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu beauftragen ein Verkehrskonzept in Auftrag zu geben und eine Stärken und Schwächenanalyse mit entsprechenden Handlungsnotwendigkeiten und Handlungszielen auszuarbeiten (Sitzungsvorlage V 14-20/V 07546). Seite 28 der Vorlage beinhaltet folgende Passage: ‚Es wird daher vorgeschlagen, für den 22. Stadtbezirk gemäß diesem Beschluss ein detailliertes, umfassendes Konzept mit Handlungsbedarf für die Verkehrsinfrastruktur inklusive Fuß- und Radverkehr und insbesondere Handlungsbedarfe im öffentlichen Nahverkehr zu erstellen Die Bearbeitungsdauer wird mit ca. einem Jahr veranschlagt‘.
Ein solches Verkehrskonzept liegt bis dato nicht vor. Nunmehr wird der Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirks aufgefordert, zu den Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen beim Ausbau der S4 West (Vorlage 14-20/V 013679) Stellung zu nehmen, um dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt zu werden. Diese Vorlage beinhaltet alle Ausbaumaßnahmen der Überführungsbauwerke auf dieser Strecke. Gerade diese Maßnahmen sind aber für die verkehrliche Entwicklung des 22. Stadtbezirks und des Münchner Westens von zentraler Bedeutung (Vorlage 14-20/V 07546 Seite 14ff.). Gerade die Dimensionierung der Eisbahnüberführungsbauwerke wird maßgeblichen Einfluss auf die zukünftigen Verkehre, vor allem der Lkw-Verkehre, auf den 22. Stadtbezirk und den Münchner Westen haben. Die nun getroffenen Entscheidungen werden Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr für den gesamten Münchner Westen erzeugen. Das benötigte Verkehrskonzept wird in einem Schreiben des Planungsreferats vom 19.9.2018 zum Antrag Lkw-Konzept für den 22. Stadtbezirk (14-20 /B 05029 S.3) auch nochmals als notwendig zur verträglicheren Abwicklung der Verkehre im ganzen Stadtbezirk herausgestellt.“Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
Frage 1:
Wann genau liegt dem Stadtrat das oben genannte Verkehrskonzept vor?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Das Verkehrskonzept für den 22. Stadtbezirk wurde im Oktober 2018 beauftragt, vorangegangen war eine mehrmonatige Phase für Aufstellung des Leistungsbildes und das Vergabeverfahrens.
Grundlage eines jedes Verkehrskonzeptes ist ein aktuelles Mengengerüst für die Strukturdaten (Einwohner und Arbeitsplätze in Bestand und Prognose) und das zugrundezulegende Verkehrsnetz für den Motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV. Die Strukturdaten sind wesentlich für die Ermittlung der Verkehrserzeugung, das Verkehrsnetz und für die Verteilung des Verkehrs auf Verkehrsarten (MIV/ÖPNV) und die Verkehrsnetze. Diese Grundlagen werden in einem Verkehrsmodell (hier Gesamtverkehrsmodell der Landeshauptstadt München) gesammelt und verarbeitet. Für eine valide Bearbeitung müssen die oben genannten Eingangsdaten die aktuellen Entwicklungen beinhalten, gerade aus der Bürgerschaft werden wir stets mit derartigen Forderungen bei Vorstellungen von Planungen und Konzepten konfrontiert.
Im 22. Stadtbezirk haben sich mit der Erhöhung der künftigen Einwohnerzahl in Freiham auf ca. 25.000 und die Planung einer U-Bahn statt einer Trambahn seit der Beauftragung im Dezember 2017 (Sitzungsvorlage V 14-20/V 07546) zwei wichtige Randbedingungen geändert. Der Beschuss zur U-Bahn erfolgte im Januar 2019 (Vorlage Nr. 14-20/V 12213).
Wie oben ausgeführt, wurde das Gutachten bereits im Oktober vergeben, da mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden konnte. Die Einarbeitung der Strukturdaten und des neuen ÖPNV-Netzes wurden im März 2019 abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse bis Jahresende vorliegen werden. Die Ergebnisse werden dem BA 22 anschließend zur Diskussion vorgestellt werden.
Frage 2:
Wie soll denn der Bezirksausschuss zu der Vorlage Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen Stellung nehmen und der Stadtrat einen Beschluss fassen, wenn ihnen ein solches Konzept mit aussagekräftigen Zahlen mit Handlungszielen und Handlungsbedarfen nicht vorliegt?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Die Deutsche Bahn AG ist im Jahr 2018 an die Landeshauptstadt München herangetreten, um die Vorplanung für den dreigleisigen Ausbau der Strecke Pasing – Eichenau einleiten zu können. Die nachfolgende Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für Ende 2020 vorgesehen. Zur Bearbeitung der Vorplanung benötigt die DB AG zeitnah Angaben der Kommunen über die straßenseitigen Anforderungen an die Eisenbahnkreuzungsbauwerke.
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung liegen bereits umfängliche Konzepte zu verkehrlichen Handlungszielen und Vorgaben vor, um diese Anforderungen definieren zu können. Im übrigen wäre es, wie unter der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, auch nicht möglich, innerhalb weniger Monate ein alternatives Verkehrskonzept zu erarbeiten und vom Stadtrat beschließen zu lassen.
Bei der Festlegung der Parameter für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen der S4 wurde auf folgende Konzepte zurückgegriffen:
- Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der LHM aus dem Jahr 2006.
Die Limesstraße ist hier eine örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion im Sekundärnetz und als Staatsstraße Nr. 2345 klassifiziert. Straßen dieser Kategorie werden in der Regel mit ungehinderter Durchfahrtshöhe ausgebaut. Im Umfeld von Aubing sind vergleichbare Straßen die Aubinger Straße (S4), die Bergsonnstraße (S3) und (in Planung) die Verbindung Altostraße – Lochhausener Straße (S3). Die Limesstraße liegt topographisch in der Mitte von diesen Übergängen und ist zwischen der A99 im Westen und der Pippinger Straße im Osten die einzige Querung einer Hauptverkehrsstraße mit der S4.
- Vorbehaltsnetz für den städtischen Wirtschaftsverkehr in München Kriterien zum Ausbau von Eisenbahn- oder Straßenüberführungen (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 10157).
Zur Eisenbahnüberführung Limesstraße wird dabei in Anlage 3 folgende Empfehlung abgegeben: „ungehinderte Durchfahrt, eine Fahrspur pro Richtung, beidseitig getrennte Geh- und Radwege (in Regelbreite gemäß ERA), ggf. notwendige Benutzungspflichten für Radwege bereits bei Planung berücksichtigen.“
Zu den übrigen Eisenbahnquerungen wie der Hellensteinstraße und Fuß- und Radwegsquerungen sind aus dem VEP oder anderen Rahmenplänen keine direkten Vorgaben ableitbar. Hier wurde in Abstimmung mit dem Baureferat auf aktuelle Regelwerke u.a. zur Anlage von Radverkehrsanlagen zurückgegriffen.
Eine Besonderheit spielt in diesem Rahmen die Querung Germeringer Weg. Der hier vorgeschlagene Ausbau auf eine volle Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter resultiert aus der derzeit im Planungsstadium befindlichen Anbindung von Freiham, 2. Realisierungsabschnitt, die entsprechend des Verkehrsgutachtens für Freiham auch mit einer Anbindung nach Norden erfolgen muss.
Die Planungen zur Weiterführung – über die Georg-Böhmer-Straße oder auf einer neuen Trasse westlich an Aubing vorbei sind noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie werden bis zum Jahresende erwartet.