Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die Sozialleistungen beziehen, erhalten ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020 eine freiwillige Sonderzahlung der Landeshauptstadt in Höhe von 150 Euro und damit 50 Euro mehr als bisher. Das hat der Sozialausschuss auf seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Der Betrag ist für Anschaffungen wie Schulranzen, Federmäppchen und Schultüte vorgesehen und wird ergänzend zur gesetzlichen Schulbedarfspauschale bewilligt, die seit 2011 im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe für jedes Schuljahr erbracht wird. Darüber hinaus erhalten diese Sonderzahlung erstmals auch Schülerinnen und Schüler beim Übertritt in eine weiterführende Schule. Weiterführende Schulen sind Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Diese Sonderzahlung soll ebenfalls in Höhe von 150 Euro bewilligt werden und zum Beispiel den höheren Aufwand für den Kauf von Material für dann mehr Unterrichtsfächer, aber auch für neue Bedarfe wie Arbeitsbücher oder Zirkel, abdecken.
Die Sonderzahlung erhalten Schülerinnen und Schüler, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in unserer Stadt stellen die finanziellen Aufwendungen, die durch Einschulung oder Schulübertritt entstehen, für viele Familien eine enorme Belastung dar. Familien, die Sozialleistungen beziehen und von Armut betroffen sind, können diese Aufwendungen nicht ohne zusätzliche finanzielle Hilfen stemmen. Deswegen ist diese Sonderzahlung durch die Landeshauptstadt wichtig und für die betroffenen Familien unverzichtbar. In diesem Zusammenhang appelliere ich an die Bundespolitik, endlich die Sozialhilfesätze regional anzupassen“.
Obwohl auch die gesetzlichen Bundesmittel für den persönlichen Schulbedarf auf Grundlage des „Starke-Familien-Gesetz“ ab dem Schuljahr 2019/2020 von 100 Euro auf 150 Euro angehoben werden, bleiben die nicht unerheblichen Kosten für Erstklässlerinnen und Erstklässler ungedeckt. Gleiches gilt für Kinder mit Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zum Beispiel als Zehnjährige nach Deutschland einreisen und dann in einer höheren Klasse in den Schulbetrieb einsteigen. Die Landeshauptstadt gewährt die freiwillige Sonderzahlung seit dem Schuljahr 2007/2008.