13er Kulturtreff ohne Gastronomie?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Anna Hanusch, Thomas Niederbühl und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 12.2.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit:
„Trotz massiver Proteste des BA 13 und des Trägervereins wurde das Kulturbürgerhaus in Bogenhausen ohne Gastronomie für die kulturellen Veranstaltungen konzipiert. Allerdings wurde in vielen Vorgesprächen in Aussicht gestellt, eine Gastronomie in dem Gebäude der GWG oder der GEWOFAG könne die Versorgung gewährleisten. Entsprechende Gespräche dazu seitens der Referate würden rechtzeitig geführt werden. Der Maria-Nindl-Platz ist ein zentraler Platz im Prinz-Eugen-Park. Es wird eine große bespielbare Freifläche neben dem Haus entstehen. Ein Café oder eine Gaststätte dort würden dem Viertel guttun und dem Wunsch vieler neuer Bewohnerinnen und Bewohner entsprechen. Der Kulturtreff braucht selbstverständlich eine gastronomische Versorgung. Die gerade im BA vorgestellte Variante über ein Catering durch die Küche des ASZ kann nicht funktionieren, da sich die Nutzungszeiten wegen des flexiblen Konzepts so überschneiden bzw. so eng nebeneinander liegen, dass zum Aufbau des Caterings zu wenig Zeit bleibt. Für den Stadtbezirk Bogenhausen mit 85.000 EinwohnerInnen ist der Kulturtreff knapp dimensioniert. Die flexible Nutzung ist anspruchsvoll und anfangs sicher schwierig, sie sollte nicht durch Probleme mit der Gastronomie weiter kompliziert werden.“
Ihre in diesem Zusammenhang gerichteten Fragen darf ich in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister nachfolgend beantworten:
Einleitend ist festzuhalten, dass der Planung für den 13er Bürger- und Kulturtreff die Ergebnisse der Stadtratsbefassung vom 15./21.3.2012 (Nr. 08-14/V 08880, Kulturausschuss/VV) und vom 11.6.2013 (Nr. 08-14/V 11587, Kinder- und Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss in gemeinsamer Sitzung) sowie der Beschluss der Vollversammlung vom 23.11.2017 (Nr. 14-20/V 09662) zugrunde liegen.
Durch den Beschluss des Kulturausschusses vom 15./21.03.2012 (Nr. 08-14/V 08880, Kulturausschuss/VV) war auch der ursprüngliche Antrag des Bezirksausschusses aus dem Jahr 2010 mit der Forderung eines ebenerdig situierten Saales (kulturelles Nutzerbedarfsproramm) und Vollgastronomienicht mehr Gegenstand der Planung. Die Zustimmung durch den Bezirksausschuss erfolgte seinerzeit einstimmig.
In Planungsgesprächen hatte der Trägerverein zuletzt im Oktober 2013 das Thema Gastronomie angesprochen und eine Kooperation mit einem Gastronomen am Platz vorgeschlagen. Die räumlichen Voraussetzungen für ein Catering bei Veranstaltungen hat das Kulturreferat in die Planung eingebracht und dabei klargestellt, dass konkrete Verabredungen über eine Zusammenarbeit am Standort erst möglich seien, wenn die jeweiligen Partner feststehen. Seit Ende 2013 wurde das Thema Gastronomie/Catering weder seitens des Bezirksausschusses noch vom Trägerverein aufgegriffen.
Frage 1:
Wie stellen sich für Kulturreferat und Kommunalreferat die gastronomischen Möglichkeiten dar? Wir bitten um Darstellung des Konzepts.
Antwort:
Konzeptionelle Ausgangslage aufgrund des vorgenannten Stadtratsbeschlusses:
Das Kulturreferat betrachtet den 13er Bürger- und Kulturtreff als ein Haus, in dem Aufenthalt, Begegnung und gemeinsame Aktivitäten möglich und willkommen sind – ohne den kommerziellen Charakter einer gewerblichen Gastronomie.
Möglichkeiten der Bewirtung:
Tagsüber kann das nicht-kommerzielle Cafe im Familienzentrum besucht werden. Auch Kooperationen mit dem Nachbarschaftstreff sind möglich. Für die Veranstaltungen am Abend und am Wochenende sind verschiedene Varianten denkbar. Aufwändige Angebote werden in der Regel über Catering gelöst, während kleinere Zusammenkünfte häufig von den veranstaltenden Akteuren selbst übernommen werden. Für Vereine, Initiativen und andere Akteure ergibt sich durch den Verkauf von Getränken und Snacks die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen; hierauf sollte im Interesse der Vereine nicht verzichtet werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der größte Teil des Veranstaltungsprogramms einer Stadtteilkultureinrichtung mit dem Verkauf von Getränken für alle Seiten zufriedenstellend gelöst werden kann. Die Erfahrungen in bestehenden Häusern zeigen, dass Cateringlösungen nur bei einer überschaubaren Anzahl von Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Als Bei-spiele seien das Pelkovenschlössl in Moosach oder die Kultur-Etage in der Messestadt genannt.
Vorhandene Ausstattung:
Für Catering im künftigen 13er Bürger- und Kulturtreff steht in erster Linie die Küche des ASZ mit Ausgabetheke zum Saal zur Verfügung. Darüber hinaus bieten sich Flächen im Foyer an. Nicht zuletzt sind Kooperationen mit den Küchen im Familienzentrum und Nachbarschaftstreff möglich.
Logistik:
Grundsätzlich kann der große Saal tagsüber in zwei Hälften geteilt werden. Die Hälfte mit Bühne und Gruppenraum kann unabhängig vom ASZ-Betrieb für ein Abendprogramm vorbereitet werden. Die Hälfte, die das ASZ montags bis donnerstags bis 17 Uhr und freitags bis 13 Uhr nutzt, steht nach Betriebsschluss des ASZ zur Verfügung. An den Wochenenden fällt der Koordinationsbedarf deutlich geringer aus. Die Erfahrung im Betrieb wird zeigen, wie sich der Zeitaufwand für eventuell notwendige Reinigung, Bestuhlung und Öffnen der Trennwand darstellt. Aus Sicht des Kulturreferates ist es mit professioneller Unterstützung ohne Zweifel gut möglich, den großen Saal für Abendveranstaltungen vorzubereiten. Gleiches gilt für Catering.
Regelungsbedarf:
Die konkreten Absprachen sind zu treffen zwischen einem Gastronom/ Caterer und dem integrierten Träger der sozialen Einrichtungen gemeinsam mit dem Trägerverein. Das Kulturreferat wird den Kontakt anbahnen und bei Bedarf mitwirken, um eine praktikable Lösung zu entwickeln.
Die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem integrierten Träger der sozialen Einrichtungen und dem Trägerverein werden in einer gemeinsam zu erarbeitenden Kooperationsvereinbarung festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Überlassung der Räume an Dritte über Verträge. Die Organisation des Getränkeverkaufs sowie die Ausgabe von Speisen werden ebenfalls Gegenstand vertraglicher Regelungen.
Das Kulturreferat wird den Trägerverein mit einer Zuwendung fördern, so dass dieser mit eigenem Budget unabhängig vom integrierten Träger der sozialen Einrichtungen – doch im Benehmen mit diesem – handeln kann.
Frage 2:
Welche Gespräche mit GWG und GEWOFAG wurden bisher geführt? Wie ist das Ergebnis?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt hierzu aus:
Eine klassisch gewerblich-gastronomische Nutzung war von Seiten der GE-WOFAG in keinem ihrer Baufelder im Prinz-Eugen-Park geplant. Allerdings wollte die GEWOFAG ursprünglich im Zusammenhang mit dem WA 7 einen „Wohnen-im-Viertel-Stützpunkt“ mit einem sogenannten „Wohncafe“ errichten.
Mitte 2016 gab es eine Abstimmung mit GEWOFAG und Sozialreferat, in der man sich darauf verständigt hat, das Wohncafe nicht im WA 7 zu errichten, sondern dieses im gegenüberliegenden Quartierszentrum zu etablieren, da dort mehr Synergien für das Quartier entstehen könnten. Zudem wollte man keinesfalls eine Konkurrenz am Platz aufbauen und hat daher auf ein eigenes Wohncafe im WA 7 verzichtet.
Seitdem war ein eigenes Wohncafe im Prinz-Eugen-Park bei der GEWO-FAG kein Planungsgegenstand mehr. In diesem Zusammenhang weist die GEWOFAG jedoch darauf hin, dass am zentralen Platz im Prinz-Eugen-Park sehr wohl gastronomische Nutzungen kommen werden.
STATTBAU München/Konsortium Prinz-Eugen-Park führt hierzu aus:
„Auf dem Maria-Nindl-Platz ist bei der GWG (WA 6) eine Gastronomiefläche mit voraussichtlich 350 Quadratmetern geplant. Hiervon werden ca. 145 Quadratmeter auf den Gastraum entfallen. Eine Freischankfläche ist derzeit geplant, jedoch liegt dies im Ermessen des Pächters, welcher die Erlaubnis hierfür bei der Stadt München einholen muss.
Geplant ist ein Lokal mit Mittags- und Abenderöffnung. Das Konzept ist noch nicht bekannt, da noch kein Vertrag unterzeichnet ist. Zudem ist im WA 6 ein Laden geplant, der auch als Imbiss, Eisdiele oder kleines Cafe vermietet werden kann. Auch hier gibt es noch keine Pächter. In der Quartierzentrale WA 11 ist ein Nachbarschaftscafe ohne Konsumzwang (Fläche Gastraum ca. 50 Quadratmeter) vorgesehen. Ein Konzept ist noch nicht abschließend entwickelt. Es ist ein Tagesbetrieb ohne Vollküche geplant, Kuchenverkauf, Imbiss und nachbarschaftliches Kochen, ggf. Mittagstisch über einen sozialen Betreiber.“
Für die in Frage stehende Fläche auf dem Baufeld WA6 im Erdgeschoss an der südöstlichen Gebäudeecke mit Ausrichtung zum Maria-Nindl-Platz wurde seitens der GWG mitgeteilt, dass derzeit Gespräche mit möglichen Betreibern für diese Fläche geführt werden. Dabei werde auch das Thema Kulturbürgerhaus eingebracht. Ein Gewerbemietvertrag werde vorbereitet.
Die konkreten Vereinbarungen über die Kooperation im 13er Bürger-und Kulturtreff können erst ausgehandelt werden, wenn der Betreiber der Gastronomie am Maria-Nindl-Platz auf der einen Seite und der integrierte Träger der Einrichtung gemeinsam mit dem örtlichen Trägerverein in Gespräche eintreten können. Die Trägerschaftsausschreibung des Sozialreferates ist in Vorbereitung. Voraussetzung ist eine Stadtratsentscheidung zur Finanzierung der Einrichtung.
Die Stadtratsvorlage zur Finanzierung des örtlichen Trägervereins wird durch das Kulturreferat dem Kulturausschuss rechtzeitig vor Inbetriebnahme zur Entscheidung vorgelegt.