Kulturelle Zwischennutzungen ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 11.12.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.12.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München plant die Aufstellung eines Bebauungsplans, um das Areal Dachauer Str. 90 mit dem Neubau eines städtischen Verwaltungsgebäudes zu bebauen. Bis mit der Realisierung begonnen werden kann, ist eine Zwischennutzung des ehemaligen Gesundheitshauses für fünf Jahre angedacht.
Es ist vorgesehen, das Grundstück im Erbbaurecht zu überlassen. In diesem Zusammenhang wurde bereits ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, bei dem Interessenten eine Bewerbung bis zum 1.3.2019, 12 Uhr, einreichen konnten. Das Angebot der jeweiligen Interessenten musste unter anderem Angaben zum Erbbauzins und dem entsprechen-
den Nutzungskonzept enthalten.
Derzeit werden die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen geprüft und im Anschluss weitere Verhandlungen geführt. Im weiteren Fortlauf wird der Stadtrat mit der Auswertung befasst.
Die Intention Ihres Antrages, das ehemalige Gesundheitshaus für kulturelle und kreative Zwischennutzungen zur Verfügung zu stellen, wird vom Kommunalreferat also bereits umgesetzt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.