Zur kürzlichen Berichterstattung in Süddeutscher Zeitung und Münchner Merkur/tz zum Sicherheitsdienst auf dem Alten Nördlichen Friedhof nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), das für die Städtischen Friedhöfe München (SFM) zuständig ist, wie folgt Stellung: Oft werden der Alte Nördliche Friedhof und der Alte Südliche Friedhof nicht mehr als Friedhöfe, sondern als Parkanlagen wahrgenommen. Beide sind jedoch nach wie vor als Friedhöfe gewidmet. Es handelt sich um würdevolle Orte der Erinnerung, ein rücksichtsvolles Verhalten der Besucherinnen der Besucher sollte selbstverständlich sein.
Die Städtischen Friedhöfe München begrüßen es ausdrücklich, wenn Kinder den Alten Nördlichen Friedhof besuchen und so den Wert und die Bedeutung dieses besonderen, unter Denkmalschutz und Naturschutz stehenden Ortes verstehen lernen. Um ungehindert zu spielen, zu lärmen und zu toben, können Kinder in unmittelbarer Nähe die Spiel- und Bolzplätze an der Westseite des Friedhofs nutzen.
Die angrenzenden Kindertagesstätten, Spielgruppen und Kindergärten besuchen oft den Alten Nördlichen Friedhof. Gerade für diese Zielgruppe werden die SFM Angebote schaffen, um kindgerecht und gezielt über die Besonderheiten und die Würde eines solchen Erinnerungsortes zu informieren. Auch ist das Spielen auf dem Friedhof nicht ungefährlich. Historische Grabsteine und Grabelemente können sich lösen. Auch wenn schon Jahrzehnte kein Bestattungsbetrieb mehr stattgefunden hat, kann es auch jetzt noch dazu kommen, dass der Boden bei starker Belastung stellenweise einbricht und sich absenkt. Es ist daher zu empfehlen auf den Wegen zu bleiben.
Jedoch geht die Freizeitnutzung auf dem Alten Nördlichen Friedhof oft noch weiter: Grillpartys und Geburtstage werden innerhalb der Rasenflächen (also direkt auf den dort vorhandenen, aber nicht mehr gekennzeichneten Grabstätten) abgehalten. Menschen sonnenbaden dort ohne Oberbekleidung. Es werden Slacklines und Hängematten zwischen den vorhandenen Gehölzen gespannt, was diese massiv beschädigt.
Die oben beschriebenen Verhaltensweisen – die klar gegen die Friedhofssatzung verstoßen – sind auf dem Weg, zur Regel zu werden. Den SFM gingen hierzu auch zahlreiche Beschwerden der Münchner Bürgerschaft ein.
Der Alte Nördliche Friedhof und der Alte Südliche Friedhof sind als geschützte Landschaftsbestandteile nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz und auch durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz geschützt. Eigene Aktionen, wie Informationskampagnen und das Aufstellen von Informationsstelen, mit denen die Städtischen Friedhöfe München die Bevölkerung um Rücksichtnahme baten und Einsicht über die Tragweite ihrer Handlungsweisen schaffen wollten, verbesserten die Problemlage nicht. Daher musste eine private Sicherheitsfirma beauftragt werden, den Alten Nördlichen Friedhof und den Alten Südlichen Friedhof zu kontrollieren, zunächst als einjähriges Pilotprojekt.
Die Handlungsspielräume und die Befugnisse der beauftragten Sicherheitsfirma sind streng festgelegt, wobei die Besucherinnen und Besucher bei einem Verstoß vorrangig informiert und aufgeklärt werden sollen. Selbstverständlich werden Vorkommnisse dokumentiert, besprochen und aufgeklärt. Dies gilt auch für den oben genannten aktuellen Fall. Die Dokumentation ist auch die Grundlage, um das Pilotprojekt nach einem Jahr zusammen mit dem Bezirksausschuss sowie Bürgerinnen und Bürgern auszuwerten. Vorsorglich wurden in der Bekanntgabe des RGU zum Haushalt 2020 Mittel für diese Aufgabe angemeldet. Die Einrichtung des Sicherheitsdienstes hat keine Auswirkung auf die Friedhofsgebühren.