Tiefgarage Georg-Kronawitter-Platz
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller, Alexander Reissl, Heide Rieke und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 26.3.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 26.3.2019 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 25.3.2019 über die Planungen zur Neugestaltung des Georg-Kronawitter-Platzes und die damit verbundene Planung einer vierstöckigen Tiefgarage berichtet. Im Zusammenhang mit den aktuellen Überlegungen hin zu einer autofreien Innenstadt bitten Sie die Stadtverwaltung, bei unten stehenden Fragestellungen hinsichtlich der Dimensionierung der Tiefgarage sowie den Bedarf an Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum um Beantwortung.“
Frage 1:
Welcher Stellplatzbedarf (zum Beispiel hinsichtlich öffentlicher Nutzung, AnwohnerInnennutzung, Stellplatzpflicht) liegt der aktuellen Planung zugrunde?
Antwort:
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 9.12.2015 „Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2102 Sattlerstraße (beiderseits) zwischen Fürstenfelder Straße und Färbergraben - Aufstellungsbeschluss“ (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 03481) wurden im Rahmen einer detaillierteren Tiefgaragenplanung seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung in Ergänzung zu den 146 dauervermieteten Stellplätzen der Bedarf an 50 Anwohnerstellplätzen eingebracht. Zusätzlich dazu werden auch alle bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die neue Nutzung in der neu zu errichtenden Tiefgarage untergebracht. Im weiteren Verfahren wird dabei geprüft, ob und wieviele der durch die geplanten Nutzungen ausgelösten Stellplätze für Nichtwohnnutzung beschränkt werden können. Die Höhe der Beschränkung ist abhängig von der zu entwickelnden Nutzungsmischung. Sämtliche Stellplätze sind in einer Gemeinschaftstiefgarage unterzubringen.Grundlage für die Planungen zur Neugestaltung des Georg-Kronawitter-Platzes war ein von den potenziellen Erwerbern in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten, das maximal eine Anzahl von 360 Stellplätzen vorsieht, darunter 50 Anwohnerstellplätze und max. 150 Kurzzeitstellplätze. Bei dieser Größenordnung ist eine verträgliche Abwicklung der Verkehre im Hackenviertel zu erwarten.
Zum Vergleich hat das heutige Parkhaus am Färbergraben eine Kapazität von 546 Stellplätzen, darunter ca. 400 Kurzzeitstellplätze.
Frage 2:
Wie kann man in diesem Zusammenhang zu mehr Fahrradstellplätzen kommen?
Antwort:
Der Standort am Färbergraben bietet sich für dringend benötigte Fahrradabstellplätze an zentraler Stelle an. Daher wurden im Rahmen der Vorgaben zum kürzlich durchgeführten Masterplanverfahren vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung mind. 150 frei zugängliche, möglichst kostenfreie Fahrradabstellplätze für den allgemeinen Bedarf eingebracht. Mind. 50 Fahrradabstellplätze sollen dabei im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen und ca. 100 Fahrradabstellplätze integriert in die neu zu errichtenden Gebäude zur mehrstündigen Abstellung von Fahrrädern berücksichtigt werden. Diese Fahrradstellplätze sind als zusätzliches Angebot zu den pflichtigen Stellplätzen gemäß der Fahrradabstellplatzsatzung (FaBs) zu sehen und werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Rahmen des anstehenden Planungsprozesses weiterhin berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 23.1.2019 „Gesamtkonzeption Fahrradparken in München – Fortschreibung und Erweiterung des Fahrradstellplatzkonzeptes“ (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 08684) beauftragt, ein Gutachten zur Optimierung der Fahrradabstellsituation im Umfeld der innerstädtischen Fußgängerzonen zu beauftragen und die Umsetzung daraus resultierender Verbesserungsvorschläge in Abstimmung mit den betroffenen Referaten und den betroffenen Bezirksausschüssen zu veranlassen. Hier werden auch die Umnutzung vorhandener Kfz-Parkgaragen und dortige Einsatzmöglichkeiten von Fahrradboxen geprüft. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten können in das anstehende Bebauungsplanverfahren eingebracht werden.