Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat jetzt den Aufstellungsbeschluss zum Schutz der Gartenstadt am Nymphenburger Schlosspark gefasst. Das Gebiet südlich und östlich der Zuccali-, westlich der Brunhilden- und nördlich der Richeldenstraße soll damit in seinem spezifischen Charakter als Gartenstadt gesichert werden. Durch die Lage am denkmalgeschützten Park ist das Gebiet auch in seiner historischen Bedeutung stadtbildprägend.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll die gewünschte Steuerung der baulichen Entwicklung sichergestellt werden. Ziele der Planung sind unter anderem, die bestehende bauliche Struktur und die zusammenhängenden Freiflächen zu schützen sowie die Belange des Denkmalschutzes zu beachten.
Aufgrund der anhaltend dynamischen baulichen Entwicklung in München sind die formulierten Planungsziele akut gefährdet. Daher sollen diese mittels Veränderungssperre bis zur Satzung des Bebauungsplans gesichert werden.
Der Beschluss ist Teil eines strategischen Ansatzes des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zum Schutz der Münchner Gartenstädte. Hierfür hat der Stadtrat im April 2015 einen umfassenden Beschluss zum Erhalt des Charakters und der Steuerung der baulichen Entwicklung in den Gartenstädten mittels Rahmenplanungen gefasst. Damit sollen die gebietsspezifischen Qualitäten des jeweiligen Gartenstadtgebiets mit einer meist hohen Durchgrünung und lockeren Bebauung geschützt werden. In besonderen Einzelfällen soll die Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen als zusätzliches Instrument geprüft werden.