Ein Generationenvertrag für München – wie steht es um die stationäre Altenpflege?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 8.3.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 8.3.2019 führen Sie Folgendes aus:
Ihr Anliegen ist es, Aufschluss zu den grundsätzlichen Planungen des Sozialreferats im Bereich der stationären Altenpflege zu erhalten. Sie verweisen dabei auf die steigende Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger und auf den grundsätzlichen Vorrang ambulanter, häuslicher Versorgung im Falle von Pflegebedürftigkeit. Angesichts sich verändernder fachlicher Herausforderungen in der Pflege, wie z. B. in der Versorgung von Menschen mit Demenzerkrankungen, mit besonderen medizinischen Anforderungen (wie z. B. Ports oder Lungendrainagen) oder von jüngeren Pflegebedürftigen, wünschen Sie Auskunft über die entsprechende Strategie des Sozialreferats in der Langzeitpflege in München.
Zu Ihrer Anfrage vom 8.3.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage I.1:
Gibt es eine übergeordnete Planung des Sozialreferats, welche, aufbauend auf den Wachstumsprognosen des Planungsreferats dafür Sorge trägt, dass wir auch in einer stark wachsenden Stadt in den kommenden Jahren ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung haben? Sind die jetzigen Zuwachszahlen bereits ausreichend in den Planungen, die derzeit bis 2025 reichen, berücksichtigt?
Antwort:
Das Sozialreferat erstellt wiederkehrend ca. alle vier bis sechs Jahre auf der Basis des Artikel 69 AGSG (Bayerisches Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzen) aktuelle Pflegebedarfsermittlungen und legt diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor (zuletzt am 10.11.2016, vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06871). Die in der letzten Vorlage zu Grunde gelegte Bevölkerungsprognose entstammt dem Demografiebericht der Landeshauptstadt München mit dem Stand Dezember 2015.
Darüber hinaus erstellt das Sozialreferat einen jährlichen „Marktbericht Pflege“, um die Veränderungen im Bereich des Münchner Pflegemarktes (voll- und teilstationäre Pflege und stationäre Hospize) laufend zu beobachten und dem Stadtrat darüber zu berichten.
Frage I.2:
Wenn ja, mit welcher Platzentwicklung wird für die kommenden Jahre geplant? Wann wurden diese Zahlen zuletzt konkret angepasst?
Antwort:
Auf der Basis der in der letzten Pflegebedarfsermittlung dargelegten Berechnungen geht das Sozialreferat von einem benötigten Angebot im Umfang von rund 8.800 vollstationären Pflegeplätzen im Jahr 2025 aus. Abzüglich des damaligen Bestandes von fast 7.600 Plätzen und den seinerzeit bekannten Planungen zur Neuschaffung von ca. 600 weiteren Plätzen, verbleibt ein Bedarf von zusätzlich rund 600 Plätzen bis zum Jahr 2025. Zudem wird zusätzlich die Schaffung von alternativen Pflegeangeboten (insbesondere ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften) unterstützt. Die Pflegebedarfsplanung wird durch das Sozialreferat regelmäßig aktualisiert. Die nächste Vorlage wird dem Stadtrat damit turnusgemäß voraussichtlich im Herbst 2020 auf der Basis der dann aktuellsten Bevölkerungsprognose vorgelegt.
Frage I.3:
Gibt es Planungen, auch in den momentan stark unterversorgten Stadtbezirken am Stadtrand (z. B. Milbertshofen – Am Hart, Hadern), welche zum Teil über gar keine vollstationären Einrichtungen verfügen, Standorte zu schaffen? Dies vor dem Hintergrund, dass gerade ältere Menschen sehr gerne in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten.
Antwort:
Das Sozialreferat ist mit Unterstützung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Kommunalreferats laufend darum bemüht, geeignete Grundstücke und Flächen für die Realisierung vollstationärer Pflegeeinrichtungen in weniger gut versorgten Regionen zu identifizieren. Die tatsächliche Umsetzung hängt allerdings von vielen, durch das Sozialreferat zum Teil nicht beeinflussbaren Faktoren ab und kann daher nicht garantiert werden.
Frage I.4:
Gemäß dem aktuellen „Marktbericht Pflege“ des Sozialreferats lösen immer mehr der sogenannten „Mischeinrichtungen“ (Wohnbereich mit „stationärer Einrichtung“ und sog. Betreutes Wohnen in einer Einrichtung) ihre „stationären Einrichtungen“ auf und sorgen so für einen Rückgang der Plätze in der stationären Pflege. Wie reagiert das Sozialreferat auf diese Reduzierung des Versorgungsangebots?
Antwort:
Bei den sogenannten „Wohnbereichen in Stationärer Einrichtung“ handelt es sich nicht um vollstationäre Pflegeplätze, sondern um Wohnbereichsplätze ohne vollstationäre pflegerische Versorgung. Die Reduzierung dieser Plätze durch die Einrichtungsträger hat demnach keine Reduzierung des Angebots vollstationärer Pflegeplätze zur Folge. Im Gegenteil: Die Zahl der vollstationären Pflegeplätze in München nimmt zu (vgl. „Achter Marktbericht Pflege“ – Beschluss des Sozialausschuss vom 27.9.2018). Sog. „Betreutes Wohnen“ ist kein rechtlich geschützter Begriff und unterliegt nicht dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Eine öffentliche Steuerung (und damit z. B. die Schaffung) solcher Angebote ist damit weder vorgesehen noch möglich.
Frage I.5:
75% aller zu pflegenden Personen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Damit diese auch ihren beruflichen Erfordernissen oder dem Bedürfnis nach Erholung nachkommen können, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Allerdings gibt es in ganz München gerade einmal 41 feste Kurzzeitpflegeplätze in den Einrichtungen plus eine „nicht quantifizierbare Zahl“ sog. „eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze“. Damit ist das Angebot sehr gering. Wie reagiert das Sozialreferat auf diesen Angebotsmangel (v.a. in Schulferien)? Gibt es vonseiten der LHM Fördermaßnahmen zur Schaffung solcher solitären Kurzzeitpflegeplätze – mit der Möglichkeit der Voranmeldung bzw. Buchung bestimmter Pflegezeiten?
Antwort:
Das Sozialreferat weist bereits seit langem auf das sehr geringe Angebot an festen Kurzzeitpflegeplätzen hin. Da der Bundesgesetzgeber mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung bewusst einen Pflegemarkt geschaffen hat, ist eine öffentliche Steuerung des Angebots nicht mehr gewollt und damit auch nicht mehr möglich. Das Sozialreferat nutzt allerdings die gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterstützung des Angebots von Kurzzeitpflegeplätzen und bietet den Trägern entsprechende Investitionsförderungen an. Im Marktbericht Pflege wird auch die Entwicklung der Schaffung weiterer fester Kurzzeitpflegeplätze (sowohl sog. „solitäre“ Plätze, als auch sog. „fix plus x“- Plätze) beobachtet. Auf Landesebene bestehen inzwischen zusätzliche Fördermöglichkeiten (vgl. u.a. die Beschlüsse der Landespflegesatzkommission vom 24.1. und 12.10.2017 sowie die Förderung nach der Förderrichtlinie Pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege seit 1.9.2018), die die Einrichtungen in Anspruch nehmen können.
Frage II.1:
Gibt es ausreichend Plätze und speziell ausgerichtete Angebote und Versorgung für pflegebedürftige schwerstbehinderte Menschen im Seniorenalter?
Antwort:
Es gibt in München vereinzelte, speziell ausgerichtete Angebote für diese Zielgruppe.
Frage II.2:
Gibt es hierzu Kooperationen mit den Behinderteneinrichtungen in München?
Antwort:
Die Vereinbarung solcher Kooperationen obliegt den jeweiligen Trägern der verschiedenen Einrichtungen und liegt nicht im Einflussbereich des Sozialreferats.
Frage II.3:
Gibt es ausreichend Plätze für alt gewordene Wohnungslose und wie finden diese ihren Weg in die Einrichtungen?
Antwort:
Die Schaffung solcher Angebote obliegt ebenfalls den Trägern der Einrichtungen. Nach Informationen des Sozialreferats versuchen einzelne Träger eine entsprechende Versorgung anzubieten.
Frage II.4:
Gibt es ausreichend Plätze und speziell ausgerichtete Angebote und Versorgung für alt gewordene Drogenabhängige?
Antwort:
Laut „Sechstem Marktbericht Pflege“ schätzten die befragten Einrichtungsleitungen zum Stichtag 15.12.2015 insgesamt 1.013 der damals 7.133 Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtungen in München als suchtgefährdet oder suchtkrank ein1. Die Antworten bezogen sich jedoch vorrangig auf Alkohol- bzw. Medikamentenanhängigkeit. Eingehendere Erkenntnisse über spezifische Angebote zur Versorgung von alt gewordenen Drogenabhängigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen liegen dem Sozialreferat nicht vor. Vor dem Hintergrund der Organisation der pflegerischen Versorgung in Form eines Marktes (vgl. auch I. 5) kann die Schaffung und Nutzung entsprechender Angebote durch das Sozialreferat nicht vorgeschrieben werden.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu ergänzend mit: Im ambulanten Bereich stehen spezialisierte Angebote wie z. B. betreute Wohnformen für Menschen mit Suchterkrankungen zur Verfügung, die sehr gut belegt sind. Schwierigkeiten ergeben sich jedoch, wenn aufgrund fortschreitender Pflegebedürftigkeit eine ambulante Betreuung nicht mehr möglich ist und die Betroffenen stationär versorgt werden müssen. Da die Versorgung von Menschen mit Drogenabhängigkeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen unter den gegebenen rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtungen mit nahezu unüberwindbaren Schwierigkeiten verbunden ist, bestehen in München keine geeigneten Angebote in der vollstationären Langzeitpflege.
Frage II.5:
Gibt es (auch zukünftig) genügend Plätze und speziell ausgerichtete Angebote und Versorgung für Demenzkranke sowie für psychisch kranke Pflegebedürftige? Ist vor allem das Angebot an sog. beschützenden Pflegeplätzen derzeit und auch in Zukunft gesichert?
Antwort:
Die Zahl der vollstationären Pflegeplätze für Menschen mit Demenzerkrankungen oder psychischen Erkrankungen liegt laut „Achtem Marktbericht Pflege“ derzeit bei 1.243 Plätzen. Seit Beginn der Erfassung dieser Daten im Rahmen der jährlichen Marktberichterstattung im Jahre 2010 ist die Zahl dieser Plätze angestiegen. Das Angebot ist inzwischen sehr differenziert und umfasst nicht nur die beschützenden Pflegebereiche (zum Teil mit sog. „Transponder-Verfahren“), sondern u.a. auch Plätze in vollstationären Hausgemeinschaften, Wohngruppen im sog. „3-Welten-Modell“ oder sog. „Offene gerontopsychiatrische Wohngruppen“.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu ergänzend mit: In die Beantwortung der Frage wurden auch fachliche Rückmeldungen der Münchner Arbeitsgemeinschaft Gerontopsychiatrie (MARGE) einbezogen. Von dort wird die Schwierigkeit bei der Suche nach geeigneten beschützenden Pflegeplätzen für psychisch erkrankte Pflegebedürftige geschildert. Ein besonderer Bedarf bei der Vermittlung in den vollstationären Pflegebereich besteht auch bei jüngeren Menschen, wenn diese von schweren psychischen Erkrankungen mit hohem Betreuungsaufwand, z. B. einer Frontotemporalen Demenz (FTD), betroffen sind. Wird zudem aufgrund einer ausschließlich psychischen Erkrankung nur Pflegegrad 1 erteilt, ist die Finanzierung einer ggf. benötigten vollstationären Versorgung aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich. Gleichzeitig stößt eine ambulante Versorgung zu Hause sehr häufig an Grenzen.
Frage II.6:
Wie ist die Strategie zur Unterbringung von psychisch kranken Pflegebedürftigen mit Selbst- und Fremdgefährdung, die deshalb nicht in regulären Pflegeeinrichtungen untergebracht werden können? Welche Möglichkeiten gibt es in der Versorgungskette für diese Pflegebedürftigen, wenn sie nicht mehr in Pflegeheimen untergebracht werden können, psychiatrische Einrichtungen aber eine Aufnahme ablehnen?
Antwort:
Die Versorgung dieser Menschen richtet sich zunächst immer nach den Erfordernissen in der konkreten Situation. Die Organisation der passenden Versorgung liegt damit immer im Ermessen der Betroffenen bzw. deren gesetzlichen Vertretungen/Bevollmächtigten, der beteiligten Pflegeeinrichtungen sowie der behandelnden Ärzte bzw. Kliniken. Die vom Sozialreferat geförderten Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Suche nach geeigneten Versorgungsangeboten.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu ergänzend mit: Potentiell selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten (auch in der Vorgeschichte) stellt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine enorme Herausforderung dar, der mit den bestehenden Möglichkeiten dieser Einrichtungen nicht immer adäquat entsprochen werden kann. Da es vor diesem Hintergrund für diesen Personenkreis oft sehr schwierig ist, ortsnah einen entsprechenden Pflegeplatz zu erhalten, suchen die Angehörigen, die gesetzlichen Vertretungen/Bevollmächtigten und die vermittelnden Einrichtungen zum Teil auch in weit entfernten Einrichtungen nach entsprechenden Plätzen.
Bei der Bewertung dieser Situation spielt auch der Mangel an entsprechend qualifizierten beruflich Pflegenden eine nicht unerhebliche Rolle. Gerade in der sehr herausfordernden Arbeit mit psychisch erkrankten Pflegebedürftigen ist nicht nur eine ausreichende Personalausstattung, sondern auch der Einsatz von erfahrenen, gut weitergebildeten Fachkräften erforderlich. Dies kann demnach zur Folge haben, dass den vollstationären Pflegeeinrichtungen in München, trotz grundsätzlich vorhandenem Versorgungsangebot, eine Aufnahme dieser Menschen nicht möglich ist.
Frage II.7:
Wie ist die Strategie zur Unterbringung von alleinstehenden Schwerstkranken (z. B. Schlaganfallpatienten oder querschnittsgelähmten Patientinnen, Krebskranken in palliativen Situationen), deren Unterbringung in stationären Pflegeheimen häufig per Satzung ausgeschlossen ist – und die aufgrund ihres noch nicht weit fortgeschrittenen Alters oftmals in einem Seniorenpflegeheim nicht adäquat wohnen und betreut werden können?
Antwort:
Ein Ausschluss einer Versorgung bestimmter Zielgruppen durch eine Einrichtung per Satzung ist dem Sozialreferat nicht bekannt und kann von diesem auch nicht beeinflusst werden. Für jüngere Pflegebedürftige bestehen in München vereinzelt spezielle Angebote von Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen.
Frage II.8:
Der Anteil der Mitarbeitenden mit Zusatzausbildungen im Bereich „Palliative Care“, also mit Spezialkenntnissen in der Pflege und Versorgung Sterbender, nimmt laut aktuellem „Marktbericht Pflege“ zu, liegt aber auf einem „niedrigen Niveau“. Welcher Anteil der Pflegenden hat stadtweit bereits eine solche Zusatzausbildung und wird dies von Seiten des Sozialreferats als ausreichend eingeschätzt? Wenn nein, was kann von Seiten der LHM noch getan werden, um eine Zusatzausbildung für diesen wichtigen Teil der Altenpflege noch mehr zu fördern – auch über die derzeitige Mittelverschiebung aus den heiminternen Tagespflegen hinaus?
Antwort:
Das Sozialreferat hat lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Marktberichterstattung die Zahl der Mitarbeitenden mit abgeschlossener Fort- oder Weiterbildung im Bereich „Palliative Care“ in der vollstationären Pflege zu erheben. Aussagen bezüglich einer stadtweiten Bedarfsdeckung sind damit jedoch nicht möglich. Auf der Basis der Daten des Marktberichts Pflege ist zumindest zu beobachten, dass die Anzahl der entsprechend Qualifizierten weiter zunimmt. Um diese Entwicklung weiter zu unterstützen, bietet das Sozialreferat daher die von Ihnen genannte Möglichkeit der Förderung, für die zuletzt weitere Haushaltsmittel im Sozialreferat zur Verfügung gestellt wurden.
Frage II.9:
Die beiden Hospize in München sind mit ihren Hospizplätzen zu 100% ausgelastet. Dabei wünschen sich viele Sterbende eine letzte Zeit im Hospiz. Welche Möglichkeiten hat die LHM weitere Hospizplätze zu schaffen?
Antwort:
Stationäre Hospizplätze können nicht durch die Stadtverwaltung geschaffen werden, da hierfür Verträge zwischen den Einrichtungen und den zuständigen Kostenträgern (den Kranken- und Pflegekassen und dem Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger) abgeschlossen werden müssen, auf die die Landeshauptstadt München keinen Einfluss hat.
1 Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München und sechster Marktbericht Pflege des Sozialreferats, Beschluss des Sozialausschusses vom 10.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06871