Mit dem vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gefassten Billigungsbeschluss für die Teilquartiere „Kreativpark“ und „Kreativplattform“ wurde ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Entwicklung des neuen urbanen Stadtteils im Bereich des Kreativquartiers an der Dachauer Straße erreicht, wo Wohnen und Arbeiten mit Kunst, Kultur und Wissen eng miteinander verbunden werden sollen.
Das zirka neun Hektar große Gelände zwischen Dachauer Straße und Heßstraße erstreckt sich von der Lothstraße bis auf Höhe der Funkerstraße. Die Planung sieht einen abwechslungsreichen urbanen Nutzungsmix vor und vereint denkmalgeschützte Bestandsgebäude mit zukunftsweisenden Neubauten: Neben attraktiv gelegenen 341 neuen Wohnungen für die Stadtwerke München GmbH (SWM) wird auch Baurecht geschaffen für die Erweiterung der Hochschule München und für gewerbliche Nutzungen, wie etwa für das „Munich Urban Colab“, ein Innovations- und Gründerzentrum für Smart City Solutions. Zudem ist eine zirka zwei Hektar große öffentliche Grünfläche geplant.
In den beiden unter Denkmalschutz stehenden Hallen (Jutier- und Tonnenhalle) sind nach einer umfassenden Generalinstandsetzung und dem Bau einer Tiefgarage kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzungen vorgesehen.
Zur Verbesserung der Verkehrserschließung hat der Stadtrat die Verwaltung mit vertiefenden Untersuchungen beauftragt. Dabei soll eine Linksabbiegemöglichkeit von der Dachauer Straße stadteinwärts in die Lothstraße sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Trambahnhaltestelle in der Dachauer Straße auf Höhe der Funkerstraße geprüft werden.
Zudem wurde das Planungsreferat mit der Planung einer Radlhauptroute vom Olympiapark über das Kreativquartier oder östlich davon in die Innenstadt beauftragt. Dabei soll die Heßstraße als Fahrradroute geplant werden, die auch alle Anforderungen an die Integration in eine Radschnellverbindung erfüllt.
Im Jahr 2017 ist bereits der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954 mit Baurecht für 385 Wohneinheiten für das „Kreativfeld“, einem im Nordosten gelegenen Teilbereich, in Kraft getreten. Auch der jetzt gebilligte Bebauungsplan für die südlichen Bereiche „Kreativpark“ und „Kreativplattform“ basiert auf dem vom Stadtrat 2015 beschlossenen Rahmenplan des Büros Teleinternetcafé Berlin und TH Treibhaus Hamburg, die Sieger eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs waren.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist vom 28. Juni bis 30. Juli 2019 vorgesehen.
Weitere Informationen zum Kreativquartier finden sie im Internet unter www.muenchen.de/kreativquartier.