Gleichstellungskommission – Wie laufen Abberufungen ab?
Anfrage Stadträtin Sabine Bär (CSU-Fraktion) vom 26.3.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 26.3.2019 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: Sie möchten Aufklärung darüber erlangen, wie eine unterjährige Abberufung eines Mitglieds der Gleichstellungskommission, welches nicht Stadträtin ist, erfolgt.
Die Abberufung von Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören, kann laut Paragraph 3 (4) „Besetzung und Amtszeit der Kommission“ der Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München vor Ablauf ihrer Amtszeit erfolgen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wer oder was war Auslöser dieser Abberufung? Was sind die Gründe hier- für?
Antwort:
Anlass zur Abberufung einer Delegierten des Business and Professional Women – Germany Club München e.V. (BPW Club München) war das Ausscheiden der Delegierten aus dem Vorstand des Vereins. Wie der BPW Club München in seinem Schreiben vom 10.4.2019 an mich darlegt, ist es das vereinsübliche Vorgehen, zur Sicherstellung einer umfassend informierten und mit entsprechendem Mandat ausgerüsteten Vertretung des Vereins in der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen, ein Mitglied aus dem Vorstand zu delegieren. Damit ist ein wichtiger Grund zur erfolgten Neuberufung der ersten Vereinsvorsitzenden gegeben.
Frage 2:
Warum unterstützt die Gleichstellungskommission einen solch unwürdigen Umgang mit Mitgliedern der Gleichstellungskommission?
Antwort:
Die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen hat keinen Auftrag, sich in die vereinsinterne Auswahl der Delegierten einzumischen. Dies sieht die Satzung nicht vor und ist in einer Demokratie keinesfalls zielführend, da auf diese Weise Kontrollmöglichkeiten seitens Politik und Verwaltung zur Delegation in Kommissionen entstehen und so die besonderen Expertisen der vertretenen Organisationen und Vereine ausgehebelt und Entscheidungen beeinflusst werden können. Vereinsinterne Entscheidungen dürfen nicht von außen kontrolliert werden, genauso wenig wie das vereinsinterne Miteinander.
Frage 3:
Gibt es eine Möglichkeit den BPW den Sitz in der Gleichstellungskommission zu nehmen?
Antwort:
Nach Paragraph 3 (2) „Besetzung und Amtszeit der Kommission“ der Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München bestimmt sich die Zusammensetzung der
Münchner Frauengruppen und Organisationen, die Delegierte in die Kommission entsenden, nach einer Empfehlung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen. Um den BPW Club München e.V. auszuschließen, müssten die Kommissionsmitglieder eine entsprechende Empfehlung beschließen. Bezogen auf Festlegungen in Satzung und Geschäftsordnung der Kommission zu Auftragserfüllung und Pflichten der Delegierten liegen dazu aus Sicht der Geschäftsführung keine Gründe vor.
Frage 4:
Wie kann sichergestellt werden, dass der Vorgang lückenlos aufgeklärt wird?
Antwort:
Die Gleichstellungsstelle für Frauen, der die Geschäftsführung zur Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen obliegt, verwaltet alle Vorgänge zu Ab- und Neuberufungen. So ist sichergestellt, dass alle Ab- und Neuberufungen ordentlich durch mich als Oberbürgermeister erfolgen, wie auch in diesem Fall geschehen. Zur weiteren Erläuterung des Vorgangs und zur Informationstransparenz hat der BPW Club München das bereits unter Frage 1 benannte Schreiben an mich und an Sie gerichtet und die vereinsbezogenen Prozesse und Vorgehensweisen dargelegt.
Ich hoffe, dass Sie durch meine Ausführungen die für Sie nötigen Informationen erhalten haben und die Anfrage als erledigt gelten darf.