Integrationskürzungen des Bundes gefährden Generationenaufgabe
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Alexandra Gaßmann, Nicola Mayerl, Marian Offman, Johann Stadler und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 22.3.2019
Antwort Sozialreferat:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, der Herr Oberbürgermeister solle sich bei Herrn Bundesfinanzminister Olaf Scholz dafür einsetzen, dass die geplanten Kürzungen bei den Integrationszuschüssen der Bundesregierung zurückgenommen werden.
Für die in Ihrem Antrag vom 22.3.2019 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich durch den Freistaat Bayern möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.3.2019 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die in Ihrem Antrag dargestellten drohenden Kürzungen bei den Integrationszuschüssen des Bundes haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München. Diese Zuschussmittel werden durch den Bund direkt an die jeweiligen Bundesländer ausgereicht.
Im Gegensatz zu nahezu allen übrigen Bundesländern reicht der Freistaat Bayern diese Mittel aber nicht an die Kommunen in Bayern weiter, mit der Begründung, der Freistaat beteilige sich schon überproportional mit Eigenmitteln an der Integration von Geflüchteten, so dass ihm diese Zuschüsse direkt zustünden. Details über die unterschiedliche Verwendung dieser Mittel in den Bundesländern können Sie dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2017 entnehmen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Fluechtlingshilfe/18-05-30-fluechtlingskosten.html).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.