Bolzplätze und öffentliche Sportflächen in München erhalten und ausbauen IV – Gendergerechte Ausgestaltung von Bolzplätzen und Sportflächen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 13.11.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 13.11.2019 Folgendes beantragt:
„Die Verwaltung erarbeitet – in Zusammenarbeit mit Trägern von Mädchenarbeit sowie mit Mädchen und jungen Frauen – Konzepte, wie bestehende und neu zu schaffende Bolz- und Sportplatzflächen so gestaltet werden können, dass diese vermehrt auch auf die Bedürfnisse von Mädchen und Frauen eingehen. Zudem sollen Konzepte erarbeitet werden, wie diese Flächen Mädchen und jungen Frauen besser zugänglich gemacht werden können. Hier sind die Kinder- und Jugendbeauftragten der Bezirksausschüsse sowie Träger aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportvereine mit Kompetenzen im Bereich Mädchenfußball miteinzubeziehen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit dem Referat für Bildung und Sport sowie der Gleichstellungsstelle für Frauen entstandene Frist-überschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit dem Beschluss des Bauausschusses „Spielangebote für Mädchen UND Buben – Gendergerechte Spielplatzgestaltung“ vom 8.5.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11072) wurden bereits Handlungs- und Planungsempfehlungen beschlossen, die Ihrem Anliegen, die Bedürfnisse aller Geschlechter gleichrangig zu berücksichtigen, entsprechen.
Diese sind im Internet veröffentlicht und werden in geeigneter Weise an alle tangierten Referate und Dienststellen mit der Bitte um Beachtung kommuniziert sowie allen vom Baureferat mit der Planung von Spielräumen Beauftragten an die Hand gegeben.Die vom Stadtrat am 8.5.2018 beschlossenen Handlungs- und Planungsempfehlungen wurden von einer Arbeitsgruppe der Spielraumkommission erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Stadträtinnen und Stadträten, Bezirksausschussmitgliedern und folgenden städtischen Referaten: Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Gesundheit und Umwelt, Referat für Bildung und Sport sowie Sozialreferat und folgenden mit der Thematik befassten Institutionen: Gleichstellungsstelle für Frauen, Kinderforum, Spiellandschaft Stadt, Urbanes Wohnen, Kreisjugendring München-Stadt.
Seit 28.6.2016 tagte die Arbeitsgruppe „Gendergerechte Spielraumgestaltung“ regelmäßig und behandelte bei jedem der insgesamt neun Arbeitstreffen mehrere Aspekte der Problematik, um der gesamten
Bandbreite der Aufgabenstellung gerecht zu werden. Die Arbeitsgruppe befasste sich nicht nur mit den klassischen Spielplätzen. Ergebnis sind die Handlungs- und Planungsempfehlungen „Spielangebote für Mädchen und Jungen - Gendergerechte Spielraumgestaltung“ für alle Spielräume. Sie richten sich an die planenden Landschaftsarchitektinnen und -architekten, an die Projektverantwortlichen und Entscheidungsgremien auf den verschiedenen Planungsebenen und in den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten des Stadtraums.
Zu den Zielgruppen gehören neben den städtischen Referaten zum Beispiel auch Wohnungsbauunternehmen und Bauträger oder andere Spiel- und Freiraumeigner und die Freien Träger aus der sozialen Arbeit.
Betont wird, dass für eine gute Objektplanung die geschlechtergerechte Beteiligung der Mädchen und Jungen im gleichen Maß entscheidend ist. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, die Vorstellungskraft für Neues zu wecken, damit nicht nur schon Bekanntes reproduziert wird, sondern Raum dafür entsteht, sich im Traditionellen wie Ungewohnten auszuprobieren.
Die detaillierte Auflistung der Handlungs- und Planungsempfehlungen versteht sich als Checkliste und Ideensammlung, die einen transparenten Abwägungsprozess ermöglicht. Ziel dabei soll es nicht sein, jeden aufgeführten Aspekt überall zu berücksichtigen, sondern das Richtige, Wichtige und Besondere für den speziellen Ort auszuwählen und zu einem runden Ganzen zu komponieren.
Den Handlungs- und Planungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Gendergerechte Spielraumgestaltung“ wurde in der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen in der Sitzung am 26.10.2017 zugestimmt.Auf Anregung der Gleichstellungsstelle für Frauen wird ergänzt: „Die oben genannten Handlungs- und Planungsempfehlungen sind im Ganzen bei jeglicher Spielraumplanung von allen Akteurinnen und Akteuren im Planungs- und Umsetzungsprozess verbindlich zu berücksichtigen. Auch wenn nicht immer alle Prozesse gleichermaßen gut umsetzbar sind, sind zumindest die raum- und bauplanerischen Aspekte und Analysen grundsätzlich anzuwenden.
Die Bolzplätze und die Sportplätze sind aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen über die Handlungs- und Planungsempfehlungen nicht oder nicht voll umfänglich abgedeckt, weil in beiden Fällen besondere Funktionsfestlegungen vorbestimmt sind. Bolzplätze sind als spezielle (Fuß-) Ballspielorte festgelegt. Sie sollten daher zukünftig, um eine geschlechtergerechtere Nutzung zu unterstützen, von vorne herein als Jugendfläche mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten ausgewiesen sein und entsprechend beplant werden. Für Sportplätze ist zu prüfen, ob nicht eigene Handlungs- und Planungsempfehlungen zu geschlechtergerechten Sportoptionen
sowohl auf Sportplätzen als auch im öffentlichen Raum entwickelt werden müssen.“
Das Baureferat erklärt hierzu:
„Die allermeisten Bolzplätze befinden sich im öffentlichen Grün und sind in Verantwortung des Baureferates. Genauso wie die Spielplätze sind sie Teil der jederzeit und für alle zugänglichen städtischen Spiel- und Bewegungsangebote und gehören damit selbstverständlich in den Geltungsbereich der Handlungs- und Planungsempfehlungen ‚Gendergerechte Spielraumgestaltung‘. Darin heißt es, dass Anlagen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer vor allem dann gerecht werden, wenn sie vielfältige Nutzungen erlauben. Sowohl gemeinsame Angebote für alle als auch solche, die den traditionellen Interessen von Jungen und Mädchen entgegenkommen, müssen ihren Platz haben. Das bedeutet: Ist genügend Fläche da, ist somit auch ein Bolzplatz nicht ausgeschlossen.“
Für die Sportplätze in den städtischen Freisportanlagen ist dagegen das Referat für Bildung und Sport zuständig.
Das Referat für Bildung und Sport – Sportamt führt dazu aus: „Das Sportverhalten von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen unterscheidet sich. Auch die Vorstellungen und Bedürfnisse dieser Zielgruppen sind oft sehr unterschiedlich. Um die Nutzung der städtischen Freisportanlagen den Mädchen und Frauen im selben Maße wie den Jungen und Männern zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die sportfachlichen Bedarfserhebungen immer geschlechterdifferenziert stattfinden. Um zuaussagekräftigen Erhebungen zu gelangen, werden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung entsprechende Zielgruppenanalysen zu Sport- und Bewegungsbedürfnissen durchgeführt. Zum einen werden durch den methodischen Ansatz der kooperativen Planung gezielt Vertreterinnen und Vertreter von Mädchen- und Fraueninteressen beziehungsweise des Mädchen- und Frauensports an der Entwicklung innovativer Sportstätten- und Bewegungsraumkonzepte beteiligt. So können die Nutzungsinteressen und -bedarfe der Geschlechter an konkreten Standorten mit deren spezifischen Kontextbedingungen beispielhaft berücksichtigt und gleichzeitig Modelle für die geschlechtergerechte Gestaltung ähnlicher Anlagen in der gesamten Stadt geschaffen werden. Erste Ergebnisse dieses Vorgehens werden dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage zur Sportentwicklungsplanung am 20.5.2020 präsentiert. Zum anderen werden das geschlechterbezogene Nutzungsverhalten in allen Zielgruppen und die Unterschiede beziehungsweise Gemeinsamkeiten in den Nutzungsinteressen und
-bedarfen durch eine repräsentative Befragung der Münchnerinnen und Münchner differenziert betrachtet. Die Ergebnisse dieser Online-Erhebung werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorliegen und sollen unter anderem bei der Fortschreibung des Standardraumprogramms für städtische Freisportanlagen, wie es innerhalb des Sportbauprogramms der LHM verwendet wird, berücksichtigt werden. Dadurch entsteht eine hohe Verbindlichkeit der Handlungs- und Planungsempfehlungen für geschlechtergerechte Sportanlagen, die dadurch ergänzt wird, dass zu den Startgesprächen der Projekte des Sportbauprogramms immer auch die Gleichstellungsstelle für Frauen eingeladen wird, um gegebenenfalls frühzeitig konkrete einzelfallbezogene Bedarfe einbringen zu können.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.