Außenbeleuchtung: Lichtverschmutzung durch unnötige Beleuchtung an nicht häufig genutzten Wegen vermeiden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 29.11.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 29.11.2019 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München verwendet zukünftig für die Außenbeleuchtung bei neu zu errichtenden Beleuchtungsanlagen, und bei allen zu ersetzenden Leuchten an nicht häufig genutzten Wegen, nur noch Beleuchtungsanlagen mit Nachtabschaltung und Bedarfssensoren.“
Sie beziehen sich in Ihrer Begründung insbesondere auf Artikel 11 a des Bayerischen Naturschutzgesetzes.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege nach Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Straßenbeleuchtung muss vielen Anforderungen wie Verkehrssicherheit, Orientierung und Sicherheitsgefühl, genügen und dabei die Vorschriften erfüllen. Auch Aspekte wie Ökonomie, Ökologie, Gestaltung und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger spielen eine wichtige Rolle. Nicht alle der Anforderungen und Aspekte lassen sich immer in Einklang bringen. Es sind manchmal Kompromisse erforderlich und unterschiedliche, situationsabhängige Prioritäten müssen gesetzt werden. Das Baureferat beurteilt die Notwendigkeit einer Wegebeleuchtung nach dem Grundsatz, dass Wege in öffentlichen Grünanlagen nur dann mit einer Beleuchtung versehen werden, wenn sie asphaltiert sind und eine besondere oder übergeordnete Bedeutung haben und zudem keine oder unzumutbar längere Alternativstrecken im gewidmeten Straßenraum vorhanden sind.
Artikel 11 a des Bayerischen Naturschutzgesetzes bezieht sich auf den Au-ßenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. In der Regel befindet sich die Münchner Straßen- und Wegebeleuchtung nicht im Außenbereich, sodass der Artikel 11 a des Bayerischen Naturschutzgesetzes keine Anwendung findet. Gleichwohl berücksichtigt das Baureferat bei der Errichtung oder Umstellung von Beleuchtungsanlagen im gesamten Stadtgebiet Umwelt- aspekte.Am 4. Februar 2020 hat der Münchner Stadtrat im Bauausschuss die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17541) einstimmig beschlossen. Die positiven Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb in Freiham Nord sind nun auf das gesamte Stadtgebiet zu übertragen und entsprechend umzusetzen.
In dieser Sitzungsvorlage ist auch genannt, dass neben dem Pilotbetrieb für LED-Straßenbeleuchtung in Freiham Nord adaptive Beleuchtung im Rahmen des „Smarter Together“- Projektes (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03027 vom 29.4.2015, „EU Projekt Smarter Together – Förderantrag zum geplanten Smart Cities and Communities Leuchtturm Projekt im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020“) bis Ende 2020 pilotiert wird. Der Abschlussbericht der TU München soll Ende 2020 vorliegen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat den Antwortentwurf zur Kenntnis genommen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.