Erhalt bayrischer Kulturgüter I – Münchner Schulen sollen den Münchner Dialekt als Wahlfach oder Arbeitsgemeinschaft anbieten
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 26.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 26.2.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München an ihren Schulen „Bayerisch“ als Wahlfach, Arbeitsgemeinschaft oder ähnliches anbieten. Kindern und Jugendlichen soll in diesen Kursen vor allem der Münchner Dialekt dadurch näher gebracht werden, dass die Unterschiede zum Hochdeutsch in Phonologie, Grammatik, Syntax, Lexik und Idiomatik verdeutlicht werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art und die städtischen Gymnasien bieten je nach Bedarf und Möglichkeiten immer wieder Wahlkurse zum Thema bairische Sprache an, so z.B. in Form des Schulspiels, des Leseclubs oder in Vorbereitung auf Veranstaltungen und Feste. Bei den städtischen Gymnasien findet sich das Thema auch in den Deutschlehrplänen. Die Nachfrage bei Schülerinnen und Schülern fällt allgemein eher gering aus.
Im Bezug auf die staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen muss ich darauf hinweisen, dass die Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin dafür verantwortlich ist, den Schulen den erforderlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Weil es sich bei der Einführung von Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften oder ähnlichem um eine Angelegenheit handelt, die sich im originären Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern befindet, haben sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu mit dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München in Verbindung gesetzt.Das Staatliche Schulamt hat mitgeteilt, dass die Förderung des Münchner Dialekts an den staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen durchaus wünschenswert wäre. Hierzu hat auch das ISB eine Handreichung zur Förderung des Dialekts an Schulen herausgegeben. Um ein Wahlfach zu installieren, muss das Staatsministerium für Unterricht und Kultus entsprechende Voraussetzungen schaffen, die Schule oder das Staatliche Schulamt kann dies nicht in eigener Verantwortung anbieten.
Über die Installation von Arbeitsgemeinschaften entscheidet die Schule in Eigenverantwortung – dies tut sie abhängig von der Anzahl der Unterrichtsstunden, die sie dafür im Einzelfall erhält. Eine allgemeine Empfehlung zur Pflege des Kulturguts Dialekt ist durch die Handreichung bereits ausgesprochen, es braucht dazu allerdings auch Lehrpersonal, das des Dialekts mächtig ist, diese Personengruppe ist an vielen Schulen nicht mehr vorhanden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.