Erhalt bayrischer Kulturgüter II – Münchner Schulen sollen Schafkopfen anbieten
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 26.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 26.2.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München an ihren Schulen „Schafkopfen“ als Wahlfach, Arbeitsgemeinschaft oder ähnliches anbieten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art sowie die städtischen Gymnasien bieten je nach Bedarf und Möglichkeiten immer wieder Schafkopfen an. So geschieht dies beispielsweise im Rahmen von Projekttagen und -wochen oder als freiwilliges Wahlfach. Bei den städtischen Gymnasien findet sich das Thema Brauchtum auch in den Deutschlehrplänen. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler fällt in der Regel allerdings eher gering aus.
Im Bezug auf die staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen muss ich darauf hinweisen, dass die Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin dafür verantwortlich ist, den Schulen den erforderlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Weil es sich bei der Einführung von Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften oder ähnlichem um eine Angelegenheit handelt, die sich im originären Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern befindet, haben sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu mit dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München in Verbindung gesetzt.
Das Staatliche Schulamt hat mitgeteilt, dass die Förderung des Schafkopfens an den staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen durchaus wünschenswert wäre. Um ein Wahlfach zu installieren, muss das Staatsminis-terium für Unterricht und Kultus entsprechende Voraussetzungen schaffen, die Schule oder das Staatliche Schulamt kann dies nicht in eigener Verantwortung anbieten. Über die Installation von Arbeitsgemeinschaften entscheidet die Schule in Eigenverantwortung – dies tut sie abhängig von der Anzahl der Unterrichtsstunden, die sie dafür im Einzelfall erhält.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.