Stromtarife: Feiertage wieder als Nachttarif rechnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Richard Quaas und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 13.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Stadtwerke München zu prüfen, ob der Stromverbrauch an Feiertagen wieder als Nachttarif (NT) gerechnet werden kann.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Festsetzung von Stromtarifen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (SWM). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitteilten:
„Die Ersparnis bei Einbeziehung der Feiertage in den Nachttarif (NT) wäre für einen Kunden eher gering, die Reduzierung der 2. Miete damit praktisch unerheblich. Es gibt pro Jahr maximal 13 Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen. Die maximale Ersparnis läge damit für einen durchschnittlichen Kunden bei etwa 2,15 Euro pro Jahr. Dies lässt sich wie folgt ableiten:

Darüber hinaus bieten die SWM bereits sehr kundenfreundliche NT Zeiten an. Diese sind:
Montag bis Donnerstag von 21 bis 6 Uhr, Freitag ab 21 bis Montag 6 Uhr (das heißt 55% der Wochenstunden sind im NT).“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.